Deutschland will bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 65 Prozent reduzieren und bis 2045 treibhausgasneutral werden. Im Vergleich zu 1990 sind die Emissionen zwar um über 40 Prozent gesunken, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, muss aber an verschiedenen Stellschrauben gedreht werden. Der Bundestag hat hierzu unterschiedliche Maßnahmen festgelegt, darunter die Einführung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Den CO2-Ausstoß vermindern
Der Gesetzgeber hat die THG-Quote eingeführt, um den CO2-Ausstoß von Kraftstoffen in bestimmten Sektoren zu vermindern. Die THG-Quote soll Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölkonzerne, dazu anregen, ihre Emissionen zu reduzieren. Gleichzeitig sollen dadurch Anreize für Investitionen in klimafreundliche Technologien und Projekte geschaffen werden.
Jährlich steigende Quote
Die sogenannten Quotenverpflichteten müssen ihren CO2-Ausstoß, der durch das Inverkehrbringen von fossilen Kraftstoffen entsteht, jährlich um einen festgelegten Prozentsatz reduzieren. Dazu wurden bis zum Jahr 2030 feste THG-Quoten bestimmt.
Im Jahr 2023 beträgt die THG-Quote für quotenpflichtige Unternehmen 8 Prozent. Das bedeutet, dass sie in diesem Jahr 8 Prozent ihrer Treibhausgasemissionen verringern müssen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie 600 Euro Strafe je nicht reduzierter Tonne CO2-Äquivalent zahlen. Bis 2030 wird der gesetzliche Zielwert schrittweise auf 25 Prozent angehoben.
Unternehmen können CO2-Äquivalente kaufen
Da die betroffenen Unternehmen die Vorgaben nur selten alleine erreichen, können sie anderen Unternehmen und Privatpersonen eingesparte CO2-Emissionen abkaufen. So können quotenverpflichtete Unternehmen unter anderem CO2-Äquivalente von freiwilligen Quotenerbringern kaufen. Zu Letzteren zählen Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur oder Halter von vollelektrischen Fahrzeugen, die dadurch Einnahmen erzielen können. Damit wird ein weiterer finanzieller Anreiz zum beschleunigten Ausbau der Elektromobilität gesetzt.
THG-Quoten sind finanziell attraktiv
Unternehmen, die in ihren Firmenflotten Elektrofahrzeuge betreiben, können bereits von attraktiven Erlösen aus der THG-Quote profitieren. Was die Ladeinfrastruktur betrifft, so kann die THG-Prämie ausschließlich für öffentliche Ladepunkte beantragt werden. Private Ladepunkte, beispielsweise auf dem Firmengelände, sind hiervon ausgeschlossen.
THG-Quote wird neu geregelt
Am 29. Juli 2023 sind weitreichende Änderungen der 38. BImSchV in Kraft getreten, die Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, von der THG-Quote zu profitieren. Die Bundesimmissionsschutzverordnung ist neben dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die wichtigste Grundlage für die THG-Quote.
Die neuen Regelungen zielen darauf, zusätzliche Nachweismethoden einzuführen und Hürden abzubauen, damit Strom im Rahmen des THG-Quotenhandels angerechnet werden kann, der direkt aus Erneuerbare-Energien-Anlagen für öffentliche Ladepunkte bezogen und in Elektrofahrzeugen genutzt wird. Damit soll ein Anreiz zur zusätzlichen erneuerbaren Stromproduktion für die Elektromobilität geschaffen werden. Weiterhin werden Klarstellungen hinsichtlich der Nachweisführung vorgenommen, um unzulässige Meldungen von Strommengen zu vermeiden.
Künftig sind höhere CO2-Äquivalente möglich
Die Novellierung der 38. BImSchV beinhaltet unter anderem folgende wichtige Änderungen:
- Ab dem 1. Januar 2024 können Betreiber öffentlicher Ladestationen für die Strommengen, die nachweislich direkt und ausschließlich von einer Erneuerbare-Energien-Anlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt bezogen werden, den Wert der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit Strom der jeweiligen erneuerbaren Energie in Deutschland für diese Strommengen ansetzen. Dadurch können sie sich höhere CO2-Äquivalente bescheinigen lassen.
- Voraussetzung dafür ist neben dem Direktanschluss der Erneuerbare-Energien-Anlage an die öffentliche Ladestation auch eine Messung des zeitgleichen Verbrauchs bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall (RLM-Messung). Dies gilt auch, wenn die Voraussetzungen für den entsprechenden Anteil nur anteilig erfüllt werden.
Ladeinfrastruktur über THG-Quotenhandel refinanzieren
Aktuell führt die Anrechnung von Strom aus PV-Anlagen etwa zu einer Verdoppelung der THG-Erlöse. Bislang konnten die höheren Quoten für PV-Strom nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ladesäule direkt mit der Anlage verbunden war und die Ladesäule und PV-Anlage keine Verbindung mit dem Netz hatten. Das ändert sich jetzt ab Januar 2024, denn ab diesem Zeitpunkt müssen die Ladesäule und die PV-Anlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt liegen und das RLM-Messkonzept nachgewiesen werden. Für Unternehmen, die bereits eine PV-Anlage besitzen, kann es sich dann möglicherweise lohnen, öffentliche Ladestationen zu errichten und diese – zumindest teilweise – über den THG-Quotenhandel zu refinanzieren.
Wie kommen Unternehmen an die THG-Prämie?
Um an die THG-Prämie zu kommen, sollten sich Unternehmen erfahrener THG-Quotendienstleister bedienen. Denn in der Regel kaufen die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne direkt größere Kontingente, um den Aufwand zu begrenzen. Ein spezialisierter Dienstleister wickelt die THG-Quote komplett für die Unternehmen ab und handelt den besten Preis für sie heraus.
Nutzen Sie unsere Erfahrung im THG-Quotenhandel
Sie möchten wirtschaftliche Potenziale aus der THG-Quote für sich heben? Mit MVV profitieren Sie von der Kompetenz eines Partners mit großer Erfahrung. MVV war 2018 eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das Stromquoten abgewickelt hat. Durch die Bündelung der Mengen vieler Kunden können höhere Preise am Markt erzielt werden. Als verlässlicher Partner gibt MVV ihren Kunden transparent den erzielten Marktpreis ohne Risikoaufschläge weiter.
Autor: Christian Lorson
Christian Lorson war vor seiner Zeit bei MVV im Bereich Natural Ressources tätig, konkret im Upstream-Bereich für Tiefengeothermie- und Kohlenwasserstoffprojekte (Kohle, Erdgas, Erdöl) bei TüV Nord. Seit 2018 betreut er nun als Key Account Manager Business Kunden bei der MVV Enamic und entwickelt mit ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in Sachen Energie.
Inhaltsverzeichnis
- Wärmeversorgung (13)
- Energiemanagement (12)
- Steuern und Abgaben (12)
- Dekarbonisierung (9)
- E-Mobility (9)
- Energiemessung (9)
- Energiebeschaffung Strom / Gas (8)
- Fördermittel und -programme (7)
- Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik (6)
- Photovoltaik (6)
- Rechenzentrum (6)
- Beleuchtung (5)
- Druckluft (5)
- Nachhaltigkeit (5)
- Wärmepumpe (5)
- Experten-Interview (4)
- Lastmanagement (4)
- Netzentgelte (4)
- Stromspeicher (4)
- Fernwärme (3)
- Power Purchase Agreement (3)
- Energieaudit (2)
- Wasserstoff (2)
- ISO 50001 (1)