E-Mobility: Dienstwagen zu Hause laden? Kein Problem!

02.12.21 09:36 von Katharina Winkler

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Der Bestand an E-Fahrzeugen wächst stark, auch und gerade in Unternehmen. Jeder siebte Pkw in den Fuhrparks deutscher Firmen war 2022 ein Elektroauto oder ein Plug-in-Hybrid. Nur, hat Ihr Unternehmen bei seinem Mobilitätskonzept auch alles im Blick? Wo werden Ihre Mitarbeiter die Fahrzeuge laden? Und wie lässt sich das Laden am besten abrechnen? Auch beim heimischen Laden können Unternehmer Aufwand und Zeit sparen. Wir verraten Ihnen, wie.

Kaufanreize, Ladeinfrastruktur & Co. nutzen 

Verstärkt in Klimaschutz und Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren, ist für viele Unternehmen Teil ihrer Markenstrategie. Dabei steht die Elektrifizierung des Fuhrparks mittlerweile ganz oben auf der Agenda. 

Gründe dafür gibt es viele. Nachhaltigkeitsbestrebungen sowie die Unabhängigkeit von Energiepreisen und ihren Schwankungen sind offensichtliche Vorteile. 

Hinzu kommen der immense technische Fortschritt bei den E-Autos hinsichtlich Reichweite, Energieverbrauch und Verhältnis Batteriekapazität zu Batteriepreisen. Darüber hinaus fallen aktuell die Gesamtkosten des Betriebs von E-Fahrzeugen geringer aus, bedingt durch Rabatte der Hersteller und Steuererleichterungen. 

Aber auch günstiger Ladestrom und geringere Wartungskosten spielen eine Rolle. 

Wie steht es um die Ladeinfrastruktur?

Grundvoraussetzung ist, dass Ihre Mitarbeiter ihre Firmenwagen immer und überall zuverlässig laden können – im Betrieb, zu Hause und unterwegs. Nur wie steht es um die Ladeinfrastruktur in Deutschland? 

Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur gibt einen Überblick über die öffentlich zugängliche Ladestruktur in Deutschland. Die Anzahl der Ladestationen in Deutschland ist in den letzten beiden Jahren stark angestiegen. Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur listet rund 85.000 Normalladepunkte und etwa 20.500 Schnellladepunkte auf, die am 1. September 2023 in Betrieb waren. 

Gleichzeitig werden auch die privaten Lademöglichkeiten ausgebaut. Denn das ist entscheidend, um Mitarbeitenden mit Dienstwagen den Wechsel auf ein E-Auto zu erleichtern. 

Innovative Energieunternehmen helfen, für eine zuverlässige Ladeinfrastruktur zu sorgen: 

Auch MVV bietet deutschlandweit die Installation und Koordination von Ladestationen bei Arbeitgeber, Arbeitnehmer zu Hause und für unterwegs an. Wir unterstützen Unternehmen bei der Konzeption, Installation, Betriebsführung sowie bei der Abrechnung und beim Lade- und Lastmanagement. Lösungen für erneuerbare Energien runden das Angebot im Bereich Elektromobilität ab.

Erfahren Sie hier mehr: Klimaschutz durch E-Mobility 

Zu Hause laden: Wie werden die Stromkosten rückerstattet?

Wenn ein Dienstwagenfahrer zu Hause sein Elektrofahrzeug lädt, sollte dieser Strom vom Arbeitgeber rückerstattet werden. Die Abrechnung kann dabei durch zwei Möglichkeiten erfolgen.  

  • Über den Arbeitgeber als MVV Kunde 
    Die Wallboxen bei den Mitarbeitern zu Hause sind intelligent, das heißt, die Ladedaten werden in das MVV Backend übertragen. Der Arbeitgeber erhält dann monatlich eine Aufschlüsselung der Ladevorgänge und der entstandenen Kosten pro Mitarbeiter und kann diese zurückerstatten, beispielsweise über die Gehaltsabrechnung.  
  • Über einen Finanzdienstleister der MVV
    Auch hier wird eine intelligente Wallbox verbaut. Die Daten landen im MVV Backend und werden monatlich an einen MVV Finanzdienstleister übermittelt, der die Auszahlung vornimmt. Dieser bucht dabei die Kosten für alle Ladevorgänge vom Konto des Arbeitgebers ab und überweist den Mitarbeitern die jeweiligen Beträge direkt auf ihr privates Konto. Bei dieser Lösung hat der MVV Kunde also keinen manuellen Aufwand mehr. 

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Als Teil eines umfassenden Mobilitätskonzepts übernimmt MVV sowohl den Aufbau der Ladeinfrastruktur als auch den kompletten Abrechnungsprozess. So sparen Unternehmen Aufwand, Zeit und Kosten. Diese Option ist die bequemste, sicherste und fairste Möglichkeit, den zu Hause geladenen Strom an den Dienstwagenfahrer zu erstatten.

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Welchen steuerlichen Vorteil können Unternehmen beim Laden von zu Hause aus für sich verbuchen? 

Die kostenfreie Überlassung von Ladestationen an den Arbeitnehmer ist zurzeit bis Ende 2030 steuerlich begünstigt. Das bedeutet, dass der Betrag vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. 

Hier ist für den entsprechenden lohnsteuerlichen Vorteil eine pauschale Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag möglich. Dies gilt auch, wenn Unternehmen sich an der Anschaffung einer Ladevorrichtung mit einem Zuschuss beteiligen. 

Fazit 

Das Angebot eines umfassenden Mobilitätskonzepts für elektrische Dienstwagen beinhaltet auch, an der eigenen Ladesäule zu Hause laden zu können. Dabei ist neben der technischen Installation auch die Verrechnung des geladenen Stroms zu bedenken, denn der Dienstwagenfahrer lädt zu Hause mit seinem eigenen Strom. MVV Enamic bietet alle nötigen Dienstleistungen aus einer Hand – das spart Aufwand, Kosten und Zeit für das Unternehmen. 

Themen: E-Mobility

Katharina Winkler

Autor: Katharina Winkler

Katharina Winklers Leidenschaft für Energie zeigte sich schon bei ihrem BWL-Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, bei dem sie den Schwerpunkt Energiewirtschaft wählte. Seit 2023 ist sie in der Lösungsentwicklung der MVV Enamic tätig, wo sie als Produktmanagerin Elektromobilität Lösungen rund um die Ladeinfrastruktur und Abrechnung entwickelt und vermarktet.

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