Mit industrieller Abwärme Kosten und Emissionen senken

Portrait Jörg Schlehe von Jörg Schlehe
3 Min.
09. Juni 2023

 

Hohe Energiepreise und die weiter steigende CO₂-Bepreisung belasten die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen. Darüber hinaus können Anforderungen aus der anstehenden Erweiterung des Energieeffizienzgesetzes 2023 sowie attraktive Fördermöglichkeiten Grund und Anreiz für Unternehmen sein, verstärkt industrielle Abwärme für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit und CO₂-Bilanz zu nutzen. 

Hohe Energiekosten belasten Unternehmen

Energieintensive Unternehmen, wie Stahl- und Zementproduzenten, Gießereien, Schmieden etc., müssen hohe Energiekosten schultern. Sie werden nicht nur durch die steigende CO₂-Bepreisung belastet, sondern auch durch einen weiterhin hohen Industriestrompreis, der aktuell immer noch deutlich höher liegt als vor dem Jahr 2022 (BDEW). Beides wirkt sich unmittelbar auf den Geschäftserfolg und damit auch auf ihre Wettbewerbsfähigkeit aus.

Neues Gesetz hat Abwärme im Fokus

Zusätzlicher Handlungsbedarf kann sich durch das neue Energieeffizienzgesetz  ergeben, das noch 2023 verabschiedet werden soll und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ablöst (BFE). Tritt das Gesetz in Kraft, müssen sich Unternehmen auf neue Regelungen einstellen. Das betrifft auch die Nutzung von Abwärme, die bei vielen industriellen Prozessen anfällt. Diese muss künftig gezielt vermieden und genutzt werden. Unternehmen, die jährlich mehr als 2,5 Gigawattstunden Endenergie verbrauchen, sollen nach dem neuen Gesetz Abwärme vermeiden, sie auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme reduzieren und durch Abwärmenutzung wiederverwenden.

Auskopplung oder Eigenverstromung

Die Nutzung von Abwärme bietet energieintensiven Unternehmen jedoch auch die Chance, Energiekosten zu reduzieren und die CO₂-Bilanz zu verbessern. Sie haben also einen guten Grund, sich mit der Nutzung von industrieller Abwärme zu befassen. Die Zukunft kann in einer Auskopplung der Wärme für Fernwärmenetze oder in der Verstromung von Hochtemperaturwärme für die Eigennutzung liegen. Beide Alternativen sind technisch bereits Realität. Bei der Auskopplung kann die Energie zum Beispiel in ein Fernwärmenetz geleitet werden, welches angrenzende Wohngegenden oder Quartiere versorgt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die thermische Energie anderen Unternehmen im Umkreis für ihre Prozesse zur Verfügung zu stellen. Bei energieintensiven Unternehmen empfiehlt es sich allerdings zunächst zu prüfen, ob die Abwärme nicht selbst zur Eigenstromerzeugung verwendet werden kann.

Interessante Fördermöglichkeiten

Es gibt demnach verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen ihre Abwärme gewinnbringend nutzen können. Insbesondere für energieintensive Unternehmen kann dies ein Weg sein, Energiekosten und CO₂-Emissionen zu senken. Zumal verschiedene Förderprogramme für Maßnahmen zur Abwärmenutzung existieren, die die Amortisationszeiten der Investitionen weiter verkürzen. Über das Modul 4 des Förderprogramms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) werden beispielsweise Investitionen in entsprechende Anlagen und Prozesse gefördert (BAFA). Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme, wie etwa zur Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze sowie zu ihrer Verstromung zum Beispiel mittels Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC).

Investitionen werden doppelt gefördert

Die Höhe der Förderung hängt dabei vom CO₂-Einsparpotenzial der Maßnahme und von der Höhe der förderfähigen Kosten ab. Das Interessante dabei ist: Investitionen zur Nutzung von industrieller Wärme als Fernwärme (also für Dritte) oder in einer ORC-Anlage werden doppelt gefördert. Je nach ihrer Größe erhalten Unternehmen bis zu 1200 Euro pro eingesparter Tonne CO₂. Für die Investition selbst werden Förderzuschüsse von bis zu 30 bzw. 40 Prozent gewährt. Für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, wie etwa Fernwärme, fällt die Förderung sogar noch höher aus.

Experten-Know-how erforderlich

Wer einen Förderantrag stellen möchte, muss zuvor das entsprechende Antragsformular von der BAFA-Webseite ausfüllen. Zwingend ist auch die Vorlage eines Einsparkonzepts vorgeschrieben, das eine zugelassene Energieberaterin oder ein zugelassener Energieberater erstellen muss (BAFA). Das Einsparkonzept bildet eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen bezuschusst werden können, für die eine Förderung beantragt wird.

Qualifizierter Partner für die Abwärmenutzung

Die MVV-Unternehmensgruppe bildet mit ihren Gesellschaften eine umfangreiche Wertschöpfungskette im Bereich der Abwärmenutzung ab. Das BFE Institut für Energie und Umwelt, ein Tochterunternehmen von MVV Enamic, verfügt über ein Team von BAFA-gelisteten Energieberatern. Im Rahmen eines geförderten Transformationsplan wird die Abwärmenutzung konzeptionell berücksichtigt. Ebenso verfügt die BFE über Fördermittelexperten, die entsprechende Anträge bei der BAFA im Namen der Kunden stellen können. Für die Projektierung, Finanzierung, den Bau und Betrieb umfangreicher Lösungen zur Auskoppelung und/oder Verstromung von Abwärme ist MVV ein verlässlicher Ansprechpartner. MVV Enamic als Geschäftskundeneinheit bietet mit seinen Lösungshauspartnern ein Full-Service-Paket aus einer Hand.

So entstehen für Industriekunden mehrfache Nutzen:

 

  1. 1. Senkung von Kosten und CO₂-Emissionen
  2. 2. Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln
    1. 3. Outsourcing von Komplexität und Ressourcen 
    2. 4. Fokussierung auf das eigentliche Kerngeschäft

 

Topics: Wärmeversorgung