Die BEG im kurzen Überblick
Die BEG bündelt zentrale Fördermittel des Bundes.
Sie ersetzt seit Januar 2021 frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – zunächst für Zuschüsse, seit Juli 2021 auch für Kredite. Zuständig sind das BAFA und die KfW.
Wie viel Förderung es gibt, hängt von den Klimaschutzmaßnahmen und den Investitionssummen ab. Die BEG gliedert sich in die folgenden Bereiche:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Klimafreundliche Neubauten (KFN)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM bietet hohe Zuschüsse – vor allem für Eigentümer mit geringem Einkommen. Die Förderung deckt einen prozentualen Anteil der Investitionskosten ab und muss nicht zurückgezahlt werden. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus – besonders relevant für selbstnutzende Eigentümer.
BEG EM: förderfähige Einzelmaßnahmen 2025
Die BEG EM fördert viele Sanierungsmaßnahmen – mit klarem Ziel. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Sie alle sollen die Energieeffizienz erhöhen und Treibhausgase senken:
1. Maßnahmen an der Gebäudehülle
Außenwände, Dach, Kellerdecken und Geschossdecken: Dämmung
Fenster und Türen: Austausch gegen energieeffiziente Modelle und sommerlicher Wärmeschutz durch die Installation von außenliegenden Sonnenschutzsystemen
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Steuer-, Mess- und Regelungstechnik wie Smart-Home-Systeme
3. Heizungsanlagen
Förderfähige Heizsysteme:
- Solarthermieanlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Wärmenetzanschluss
- Gebäudenetzanschluss
4. Heizungsoptimierung
Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bestehender Heizungsanlagen
5. Gebäudenetze
Aufbau oder Erweiterung von Netzen zur Versorgung von bis zu 15 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten mit leitungsgebundener Wärme.
6. Fachplanung und Baubegleitung
Professionelle Begleitung durch Energieeffizienz-Experten
Die Fördermaßnahmen erreichen dabei in Teilen beachtliche Höhen, wie die folgende Aufstellung zeigt:
Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 Prozent | ||||||||
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Durchführer | Richtlinien-Nr. | Einzelmaßnahme | Grundfördersatz | iSFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Klimageschwindigkeits-Bonus** | Einkommens-Bonus | Fachplanung und Baubegleitung |
BAFA |
5.1 |
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle |
15 % |
5 % |
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50 % |
BAFA |
5.2 |
Anlagentechnik (außer Heizung) |
15 % |
5 % |
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|
50 % |
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5.3 |
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) |
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KfW |
a) |
Solarthermische Anlagen |
30 % |
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max. 20 % |
30 % |
*** |
KfW |
b) |
Biomasseheizungen* |
30 % |
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max. 20 % |
30 % |
*** |
KfW |
c) |
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen |
30 % |
|
5 % |
max. 20 % |
30 % |
*** |
KfW |
d) |
Brennstoffzellenheizungen |
30 % |
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|
max. 20 % |
30 % |
*** |
KfW |
e) |
Wasserstoffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben) |
30 % |
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|
max. 20 % |
30 % |
*** |
KfW |
f) |
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien |
30 % |
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max. 20 % |
30 % |
*** |
BAFA |
g) |
Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes* |
30 % |
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|
max. 20 % |
30 % |
50 % |
BAFA/KfW |
h) |
Anschluss an ein Gebäudenetz |
30 % |
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max. 20 % |
30 % |
50 %*** |
KfW |
i) |
Anschluss an ein Wärmenetz |
30 % |
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max. 20 % |
30 % |
*** |
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5.4 |
Heizungsoptimierung |
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BAFA |
a) |
Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz |
15 % |
5 % |
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|
50 % |
BAFA |
b) |
Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen |
50 % |
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|
50 % |
* Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.6 gewährt. ** Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Richtlinien-Nr. 8.4.4. und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 Prozent. *** Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Das Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Verbände, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Kirchen. Auch Unternehmen, Einzelunternehmer und kommunale Betriebe können einen Antrag stellen – vorausgesetzt, sie sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des betroffenen Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils oder haben eine schriftliche Zustimmung der Eigentümer.
Ebenso können Contractoren antragsberechtigt sein – also Energiedienstleister, Energieversorger oder Handwerksbetriebe, die Maßnahmen zur Energieversorgung umsetzen.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer zuerst investiert und dann Förderung beantragt, geht meist leer aus. Das gilt nicht nur beim BEG, sondern bei fast allen Förderprogrammen. Um Förderkriterien korrekt zu erfüllen, sollte man die Richtlinien vorab genau prüfen oder fachlichen Rat einholen.
Energieeffizienz-Experte (EEE)
Im Rahmen der BEG EM ist bei bestimmten Maßnahmen die Einbindung von Energieeffizienz-Experten Pflicht – vor allem bei Arbeiten an der Gebäudehülle. Auch bei der Verbesserung der Anlagentechnik, etwa bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Steuerungstechnik oder dem Austausch von Heizungssystemen, sind diese Fachleute einzubeziehen.
Je nach Qualifikation übernehmen sie mehrere zentrale Aufgaben: Sie erstellen die technische Projektbeschreibung für den BAFA-Antrag, begleiten die Planung und überwachen die Umsetzung. Die gute Nachricht: Bis zu 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden gefördert.
Bei kleineren Vorhaben wie einfachen Heizungsoptimierungen ist die Expertenbeteiligung in manchen Fällen nicht nötig. Dann kann der Antrag direkt beim BAFA gestellt werden. Dennoch gilt: Wer einen Energieeffizienz-Experten einbindet, sichert die Qualität und erhöht die Chancen auf Förderung.
Fazit
Die BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – fördert energetische Sanierungen im Gebäudebestand mit attraktiven Zuschüssen. Eigentümer, Mieter, Vermieter und Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Emissionsminderung.
Wichtig: Bei vielen Vorhaben ist die Einbindung von Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Auch diese Leistung wird mit bis zu 50 Prozent gefördert.
Wer frühzeitig plant und die Förderbedingungen einhält, senkt die Kosten und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.


Autor: Jörg Lieske
Energieberater, BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH
Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.
Inhaltsverzeichnis
- Steuern und Abgaben (14)
- Wärmeversorgung (14)
- Dekarbonisierung (11)
- Energiemanagement (11)
- Energiemessung (10)
- E-Mobility (9)
- Energiebeschaffung Strom / Gas (8)
- Fördermittel und -programme (8)
- Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik (8)
- Nachhaltigkeit (7)
- Photovoltaik (6)
- Rechenzentrum (6)
- Beleuchtung (5)
- Druckluft (5)
- Wärmepumpe (5)
- Experten-Interview (4)
- Lastmanagement (4)
- Stromspeicher (4)
- Fernwärme (3)
- Netzentgelte (3)
- Power Purchase Agreement (3)
- Energieaudit (2)
- Wasserstoff (2)
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