Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

25.03.21 08:30 von Jörg Lieske

BEG FoerderprogrammSicher ist: Die Energiekosten – z.B. zum Beheizen von Gebäuden – steigen alleine schon durch die CO2-Bepreisung, auf lange Sicht. So haben Eigentümer, Mieter sowie Vermieter einen erhöhten Anreiz, beim Bau von Immobilien oder einem Wohnungswechsel auf den Energieverbrauch zu achten. Aber auch bei Bestandsgebäuden steigt die Motivation, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Investitionen in Klimaschutz werden erfreulicherweise von der Bundesregierung durch Förderungen unterstützt. Dazu gehören auch die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM): Lesen Sie, in welcher Höhe diese staatliche Förderung Ihre Gesamtkosten deutlich reduzieren kann und worauf zu achten ist.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gehört zu den BAFA Fördermitteln. Sie ersetzt seit Januar 2021 die bestehenden Zuschussprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Ab dem 01.07.2021 gilt dies sowohl für Zuschüsse als auch geförderte Kredite.

Die Förderungen sind abhängig von den jeweiligen Klimaschutzmaßnahmen sowie den getätigten Investitionssummen. Die BEG wird aufgeteilt in Förderungen für

  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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Attraktiv und vielfältig: Die Einzelmaßnahmen der BEG

Die Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden mit recht hohen Zuschüssen gefördert. Sie berechnen sich aus einem prozentualen Anteil Ihrer Investitionskosten und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Das Angebot ist breit aufgestellt und wird gerade immer stärker angefragt. Bei den Einzelmaßnahmen werden gefördert

  • Anlagentechnik (außer Heizung) → 20 Prozent

z.B. Lüftung, Beleuchtung, Kälte und Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle20 Prozent

z.B. Austausch von Türen und Fenstern, Dämmung der Außenwände und Dachflächen, sommerlicher Wärmeschutz

  • Fachplanung und Baubegleitung50 Prozent

z.B. Detailplanung einer energetischen Sanierung oder eines Neubaus Ihres Wohn- oder Nichtwohngebäudes

  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) → 20 bis 45 Prozent

z.B. Planung und Einbau von Biomasseanlagen, Hybridheizungen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen

  • Heizungsoptimierung20 Prozent

z.B. Modernisierung der Regelungstechnik, Dämmung, hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen

Weiterhin sehr attraktiv, gerade für Nicht-KMU und verbundene Unternehmen, sowie Vorhaben größer 1 Mio. Investitionsvolumen ist, dass die BEG nicht den Regularien der De-minimis-Beihilfe unterliegt.

Welche maximalen Fördersummen ausgezahlt werden und welche Details weiter zu beachten sind, erfahren Sie hier oder lassen Sie sich direkt von einem unserer Energieexperten beraten.

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen und Verbände. Ebenso Wohnungsbaugenossenschaften oder gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen. Auch sind Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Darüber hinaus gilt sie für Contractoren wie z.B. Dienstleister, die Maßnahmen zur Energieversorgung anbieten. Also Energiedienstleister, Energieversorger oder Handwerksbetriebe.

Mehr erfahren: Energiekosten sparen durch Contracting

Die richtige Reihenfolge und mehr: Darauf sollten Sie achten

Zuerst Kostenvoranschläge einholen und einen Energieeffizienz-Experten (EEE) suchen, dann den Antrag auf Förderung stellen und erst danach die Leistungen beauftragen.

oder

Erst beantragen, dann umsetzen.

Wichtig ist, dass Sie bevor Sie Leistungen beauftragen bzw. einen Vertrag abschließen, den Antrag auf die Förderung (elektronisches Antragsformular) stellen. Dafür wiederum sollten Kostenvoranschläge für die zu fördernden Leistungen vorliegen.

Denn die Kostenvoranschläge müssen zwar bei der Antragstellung nicht sofort mit hochgeladen werden, sind aber Grundlage für den Zuwendungsbescheid und im späteren Verlauf nicht mehr änderbar.

Nicht vergessen: Die Pflicht zur Einbindung von Energieeffizienz-Experten (EEE)

Auch müssen vor der Antragstellung Energieeffizienz-Experten (EEE) eingebunden werden. EEE sind ausgewiesene Energieberater und in der Expertenliste des Bundes aufgeführt.

Der EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird und erhält vom BAFA eine TPB-Identifikationsnummer (ID). Diese TPB-ID wiederum wird zur eigentlichen Antragstellung benötigt.

Die Antragstellung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung ist auch ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) möglich. Es empfiehlt sich allerdings, auch hier den Rat von Experten einzuholen.

Denn wer einen umweltschützenden Neubau oder eine energetische Sanierung plant, hat es schwer, alle Möglichkeiten zu überblicken. Energieexperten helfen, den Bau bzw. die Sanierung optimal zu planen sowie die Umsetzung zu überwachen und sichern so die Qualität Ihrer Maßnahmen. Überdies werden die Leistungen des EEE mit 50 Prozent gefördert.

Fazit

Falls Sie gerade überlegen, wie Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude nutzen können, hoffen wir, dass wir Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen konnten. Da dieser Artikel das Thema Förderungen allerdings nur anreißen konnte, empfehlen wir Ihnen weitere Artikel in unserem MVV Partner Blog oder gleich unser MVV Partner Abo: Wir veröffentlichen regelmäßig Beiträge zu den Themen Förderungen, Energiebeschaffung und -effizienz sowie zu aktuellen Trends und Technologien der Energiewelt.

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Jörg Lieske

Autor: Jörg Lieske

Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.

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