Förderung: neue EEW-Richtlinie

Das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wurde zum 1. Mai 2023 aktualisiert und enthält eine neue Richtlinie. Erfahren Sie hier mehr über die Änderungen und weitere Fakten rund um das Programm: Was wird gefördert? Wer kann Anträge stellen? Wie läuft das Verfahren? Mehr Antworten auf diese Fragen erhalten Sie außerdem in unserem Webinar zur neuen EEW-Richtlinie.

Portrait Jörg Lieske von Jörg Lieske
4 Min.
17. Mai 2023
Förderung: neue EEW-Richtlinie
9:42

Seit 2019 hat die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) die Förderung der Energieeffizienz zum Ziel. Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen auf ihrem Weg zu weniger Treibhausemissionen und soll den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme erleichtern. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde die EEW seit der Einführung mit mehr als 17.000 Anträgen von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen.

Am 1. Mai 2023 ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten, nach der das Förderangebot besonders für Kleinst- und Kleinunternehmen ausgebaut und um ein weiteres Modul ergänzt wurde. Zudem ist Geothermie als neuer Fördergegenstand im Programm enthalten. Sie möchten eine Förderung beantragen oder interessieren sich für die EEW? Unsere Energiemanager begleiten Sie beim Prozess und klären alle relevanten Fragen.

Hier geht es zum Webinar: "Fördermittel neu aufgestellt - Was gibt es Neues in 2024?"

Was wird gefördert? 

Die förderfähigen Maßnahmen waren bisher in fünf Module aufgeteilt.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Gefördert werden:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger und deren übergeordnete Steuerung
  • Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung
  • thermische Isolierung und Wärmedämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile
  • Komponenten im Zusammenhang mit den genannten Technologien, z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)

Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien 

Gefördert werden die Beschaffung und Errichtung von:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung 
  • Wärmepumpen 
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie 
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse 
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zur Erzeugung und Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie sowie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie 

Voraussetzung: Die erzeugte Wärme muss zu mindestens 50 Prozent zur Bereitstellung von Prozesswärme eingesetzt werden.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software 

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von: 

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem 
  • Energiemanagementsoftware und Schulung des Personals durch Dritte zu dieser Software

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen 

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Senkung und Vermeidung des Bedarfs an Ressourcen und an fossiler Energie in Unternehmen beitragen. Diese Maßnahmen müssen u. a. kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein.

Förderfähig sind investive Maßnahmen 

  • für Prozess- und Verfahrensumstellungen, 
  • zur Nutzung von Prozessabwärme (z. B. Erschließung, Einbindung und Bereitstellung von Abwärme, Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze oder Verstromung von Abwärme),
  • zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung (Einsatz eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten), 
  • zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte (z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung),
  • zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess (z. B. thermische Isolierung und Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen),
  • für den Ersatz eines fossilen Energieträgers durch einen erneuerbaren Energieträger und
  • zur Elektrifizierung von Prozessen. 

Im Modul 4 hängen die Förderfähigkeit einer Maßnahme und die Höhe der Förderung vom vorliegenden CO2-Einsparpotenzial ab.

Modul 5: Transformationspläne

Die Beantragung erfolgt über Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE-Innovation + Technik GmbH.

Gefördert wird:

  • die Erstellung eines Transformationsplan 
  • die Treibhausgasbilanzierung und Energieberatung sowie weitere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplan 
  • die Durchführung der erforderlichen Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen zur Erstellung des Transformationsplan

Neues Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen 

Mit der Neuerung des EEW vom 1. Mai 2023 wurde das Modul 6 eingeführt. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Kleinst- und kleinen Unternehmen ausgerichtet und ermöglicht möglichst unbürokratische Abläufe. Damit erleichtert es den Prozess, fossile Energien durch Strom zu ersetzen.

Gefördert werden nach Modul 6 diese Maßnahmen: 

  • Das Ersetzen von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl oder mit aus diesen Stoffen gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
  • Umrüstung und Optimierung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl oder mit aus Erdgas, fossilem Öl oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, um sie mit elektrischer Energie betreiben zu können

EEW: Was ist noch neu?

Die aktuelle Version des EEW enthält neben der Einführung von Modul 6 im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in 
    Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationspläne für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Auch im Bereich Förderwettbewerb der Richtlinie liegen Änderungen vor:

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Mio. Euro pro Runde
  • Anpassung der Wettbewerbsregeln, um einen Wettbewerb auch bei dem erhöhten Budget sicherzustellen und die Erfolgschancen zu erhöhen
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr zu festen und somit besser planbaren Terminen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für die Elektrifizierung von Prozesswärme

Wie läuft die Antragstellung?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland. 

Dazu zählen u. a.:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, z. B. produzierendes Gewerbe
  • Wirtschaftlich tätige kommunale Betriebe 
  • Freiberuflich Tätige, die die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit nutzen 
  • Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen

Förderanträge gemäß der neuen EEW-Richtlinie können seit dem 1. Mai 2023 beim BAFA für die Zuschussvariante gestellt werden, für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss ist die KfW zuständig. Förderungen für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT beantragt werden.

Die Bewilligungsfristen liegen aktuell bei sechs bis acht Wochen. Gerade im industriellen Sektor ist es oftmals wichtig, schnell mit einem Vorgang zu starten. Deshalb empfiehlt es sich, in jedem Fall anzufangen – unabhängig von einer Förderung. Nichtsdestotrotz gilt immer: zuerst beantragen, dann beauftragen!

Fazit: Beratung macht’s einfacher 

Die „Bundesförderung Energie- & Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wurde angepasst und beinhaltet mit der neuen Richtlinie Änderungen, die besonders Kleinst- und Kleinunternehmen betreffen. Vom umfangreichen Förderprogramm können allerdings auch mittlere und große Unternehmen profitieren. Die Umstellung von Anlagen und Prozessen wird durch die angepasste Bundesförderung vereinfacht – und damit der Weg zur Dekarbonisierung. Alle Fragen rund um die neue EEW, die Beantragung einer Förderung und aktuelle Fristen beantworten die Fachleute unseres Lösungshauspartners BFE. Nehmen Sie gerne unverbindlich die Beratung durch einen unserer Energiemanager in Anspruch. Tipp: Besuchen Sie auch unser kostenfreies Webinar zum Thema!

 

"Bundesförderung Energie- & Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)"

Die EEW beinhaltet eine neue Richtlinie. Alle Infos dazu und rund um das Thema Förderung liefert Jörg Lieske in seinem Webinar! 

Die Inhalte:

  • Welche Effizienz- und Ressourcensteigerungen bei Anlagen werden gefördert?
  • Was ist neu an der neuen EEW?
  • Wer ist antragsberechtigt?
  • Welche Förderhöhen sind möglich?
  • Wie kommen Sie an die Zuschüsse?
 

Webinar jetzt kostenfrei ansehen!

Topics: Fördermittel und -programme