Fördermittel für effiziente Kälte- oder Klimaanlagen

Portrait Jörg Lieske von Jörg Lieske
2 Min.
27. Juni 2024

Jetzt heißt es Fördermittel sichern, Energieeffizienz steigern und dauerhaft Energiekosten einsparen: Noch bis zum Ende des Jahres 2026 erhalten Unternehmen aus der Industrie und Immobilienwirtschaft, Krankenhäuser sowie andere Organisationen Zuschüsse für den Einbau neuer Kälte- oder Klimaanlagen. Gleiches gilt für die Sanierung bestehender Anlagen. Und: Das Bundesumweltministerium bezuschusst auch die Teilsanierung von Anlagen.

Was wird vom Staat genau gefördert?

Die Förderung bezuschusst Kälteanlagen und Klimaanlagen, die in ihrer Energieeffizienz verbessert werden, indem sie teilweise oder ganz neu errichtet werden. Mit diesen Zuschüssen können Unternehmen und Eigentümer von Gewerbeimmobilien auch bei Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme rechnen. Das Förderprogramm umfasst ebenfalls die zugehörigen Komponenten, Systeme und Speicher. Nicht zuletzt wird die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen gefördert.

Aber: Kälteerzeugungsanlagen, die einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen, werden nicht gefördert.

Welche Fördervoraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Das Ziel des Programms ist es, Investitionen in hochenergieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit geringerem Treibhausgasausstoß, die ausschließlich mit nicht-halogenierten Kältemitteln arbeiten, zu fördern. Deshalb muss Ihre geplante Kompressionskälte- oder -klimaanlage zum Beispiel mit folgenden Komponenten ausgestattet sein:

  • die Verdichter sind leistungsgeregelt,
  • die Abtauvorrichtungen sind bedarfsgeregelt,
  • die Umwälzpumpen der Kühlmittelkreisläufe sind drehzahlgeregelt,
  • die Regelung steuert elektronische Expansionsventile an und passt die Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur an,
  • die Stoffströme von Kühlmittelkreisläufen sind drehzahlgeregelt
  • und die Anlage ist hydraulisch abzugleichen.

Wer wird gefördert?

Die Fördermittel können von Unternehmen, Immobilieneigentümern und -verwaltern von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen beantragt werden. Das gilt auch, wenn diese einen Contractor damit beauftragt haben.

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie wird vorrangig nach De-minimis gewährt, sodass der Zuschuss zwar 50 Prozent der förderfähigen Kosten decken kann, aber trotzdem bei 300.000 Euro pro Maßnahme endet. Ist die Fördersumme in Höhe von 300.000 Euro in drei Geschäftsjahren ausgeschöpft oder wird sie mit dem Förderantrag überschritten, kann die Förderung nach § 38 der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – kurz AGVO – beantragt werden. Hier werden aber im Höchstfall 15 Prozent der Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit einer Effizienzsteigerung der Anlage stehen, bezuschusst. Detaillierte Informationen zur Berechnung des Investitionszuschusses finden Sie unter dem Stichpunkt „Kälte- und Klimaanlagen“ beim BAFA, also dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.

Wo können Sie die Anträge stellen? Was ist zu beachten?

Beim BAFA sind auch die Fördergelder zu beantragen. Füllen Sie dazu das Formular „Antrag auf Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ aus. Beachten Sie, dass Sie die beantragten Maßnahmen erst umsetzen dürfen, wenn Sie den Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten haben oder die Aufträge eine Klausel enthalten, die deren Wirksamkeit bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides aufschieben.

Zukunftsfähigkeit durch ganzheitliches Energieversorgungskonzept

Für Unternehmen, Gewerbe- oder Wohnimmobilien lohnt sich insbesondere bei Wärme- und Kältelieferungen auch eine ganzheitliche Betrachtung. Viele Maßnahmen können sektorenübergreifende Auswirkungen und Zusammenhänge haben, die in einem individuellen Energieversorgungskonzept sinnvoll weitergenutzt werden können. So lassen sich nicht nur mehr Potenziale zur Energieeffizienzsteigerung ausschöpfen, sondern auch weitere Fördermöglichkeiten.

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Fazit

Nutzen Sie noch bis zum Ende des Jahres 2026 die Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen und profitieren Sie doppelt. Es lohnt sich, jetzt in die Energieeffizienz Ihrer Kälte- oder Klimaanlage zu investieren: Sie sichern sich attraktive Zuschüsse, senken Ihren Stromverbrauch deutlich und reduzieren nachhaltig Ihre CO2-Emissionen. Möglich ist der Einbau einer neuen oder die Sanierung Ihrer bisherigen Anlage auch im Rahmen eines Contractingvertrags mit einem Energiedienstleister. Lassen Sie sich jetzt von unseren erfahrenen Energiespezialisten im unverbindlichen Erstgespräch beraten.

Topics: Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik