Förderung von Kälte- und Klimaanlagen: Jetzt sanieren & Energie sparen

04.05.17 15:24 von David Wagenblass

Foerderung-Kaelte-KlimaSeit dem 1. Januar 2017 erhalten mehr Unternehmen Zuschüsse für den Einbau neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen. Erstmals unterstützt das Bundesumweltministerium auch die Teilsanierung von Anlagen. Wer darüber hinaus die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert, bekommt einen zusätzlichen Bonus. Diese Bonusförderung gibt es beispielsweise für den Einsatz von Kälte- und Wärmespeichern, Wärmepumpen und Freikühlern. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht: Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland gegenüber 1990 um mindestens 40 % sinken – bis 2050 sogar um 80 – 90 %.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterscheidet zwischen einem Basis- und einem Bonuszuschuss. Im Rahmen der Basisförderung werden Klimaschutz-Maßnahmen an diesen Kälte- und Klimaanlagen gefördert:

  • Kleine Kompressions-Kälteanlagen mit zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme (keine steckerfertigen Geräte)
  • Kompressions-Klimaanlagen einschließlich Mono-Split-Klimaanlagen und Heiz-/Kühlsystemen mit 5 bis 300 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 300 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme
  • Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 Kilowatt Kälteleistung

Zusätzlich gibt eine Bonusförderung für Maßnahmen, die die Gesamteffizienz von kombinierten Systemen verbessern:

  • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher)
  • Kältespeicher mit Wärmeübertrager
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, Verdampfer/Luftkühler sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik und gegebenenfalls zusätzlichen Wärmeübertrager.

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Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

Ziel des Förderprogramms ist es, dass Kälte- und Klimaanlagen weniger elektrische Energie verbrauchen und weniger Treibhausgase ausstoßen. Dies soll durch den Einsatz von hocheffizienten Komponenten und Systemen erreicht werden.

Voraussetzungen für die Basisförderung

Sie möchten für Ihr Unternehmen die Basisförderung beantragen? Dann muss Ihre Kompressionskälte- oder -klimaanlage zum Beispiel mit folgenden Komponenten ausgestattet sein:

  • Verdichter verfügen über eine Leistungsregelung
  • Abtauvorrichtungen haben eine Bedarfsregelung
  • Umwälzpumpen der Kühlmittelkreisläufe sind drehzahlgeregelt
  • Die Regelung steuert elektronische Expansionsventile an und passt die Verflüssigungstemperatur an die Umgebungstemperatur an
  • Die Stoffströme von Kühlmittelkreisläufen sind drehzahlgeregelt
  • Sorptionsanlagen werden über eine vorhandene Wärmequelle oder eine neu zu installierende Solarthermieanlage angetrieben.

Anforderungen an das Kältemittel

Entscheidend für die Zusage der Fördermittel ist auch das eingesetzte Kältemittel. Es sollte ein möglichst geringes Treibhauspotenzial aufweisen (Global Warming Potential, GWP). Generell gilt:

  • Wer eine neue Anlage errichtet, muss diese mit einem nicht halogenierten Kältemittel betreiben. Ausnahme: Kleine Kompressionskälteanlagen. Hier darf das verwendete Kältemittel ein GWP von 750 nicht überschreiten.
  • Bei Vollsanierungen dürfen nur Kältemittel mit einem GWP bis 1.500 eingesetzt werden.
  • Bei Teilsanierungen sind Kältemittel bis zu einem GWP 2.500 zulässig.

Gut zu wissen: Bei Anlagen in Supermärkten liegt die GWP-Grenze bei 1.500.

Voraussetzungen für die Bonusförderung

Die wichtigsten Fördervoraussetzungen für die Bonusförderung sind:

  • Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken (bei Wärmeübertragern oder Wärmepumpen)
  • Das Temperaturniveau des Speichermediums beträgt 0 Grad Celsius oder darunter (bei Kältespeichern)
  • Der Kälteleistungsbedarf wird vollständig durch den Freikühler gedeckt

Wer bekommt die Förderung?

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen können die Fördermittel beantragen.

Wie hoch ist der Investitionszuschuss?

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Maximal gibt es 150.000 Euro pro Maßnahme. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von der Art der Maßnahme ab. Wird die Kälte- und Klimaanlage neu errichtet, voll- oder teilsaniert? Außerdem ist die Art der Anlage und die jeweilige Kälteleistung entscheidend für die Förderhöhe.

Für eine typische Kälte- oder Klimaanlage gibt es in der Basisförderung folgende Zuschüsse:

Typische Kälte- oder Klimaanlage: Höhe der Förderung

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Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Detaillierte Informationen zur Berechnung des Investitionszuschusses finden Sie unter dem Stichpunkt „Kälte- und Klimaanlagen“ beim BAFA.

Wo können die Anträge gestellt werden?

Die Fördergelder können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Füllen Sie dazu das Formular „Antrag auf Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ aus.

Bei Fragen erreichen Sie die Mitarbeiter des BAFA unter Telefon 06196/908 – 1249 oder Mail kki@bafa.bund.de.

Gut zu wissen: Sie dürfen die beantragten Maßnahmen erst umsetzen, wenn Sie den Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten haben.

Kann auch ein Energiedienstleister als Contractor die Zuschüsse beantragen?

Dies ist möglich, wenn der Contractingvertrag mindestens fünf Jahre läuft und der Energiedienstleister in dieser Zeit die Kälte- und Klimaanlage betreibt. Möglich sind dann alle üblichen Contracting Varianten wie Energieeinspar-Contracting, Energieliefer-Contracting oder Betriebsführungs-Contracting.

Fazit

Unternehmen, Kommunen und Verbände profitieren von der neuen Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Denn noch mehr Vorhaben als bisher sind seit Anfang des Jahres förderfähig. Es lohnt sich daher, gerade jetzt in die Energieeffizienz Ihrer Kälte- oder Klimaanlage zu investieren: Sie sichern sich attraktive Zuschüsse, senken Ihren Stromverbrauch deutlich und reduzieren nachhaltig die CO2-Emissionen Ihres Unternehmens. Möglich ist der Einbau einer neuen oder die Sanierung Ihrer bisherigen Anlage auch im Rahmen eines Contractingvertrags mit einem Energiedienstleister – lassen Sie sich am besten auf Ihrem Weg zu mehr Energieeffizienz von einem erfahrenen Energiespezialisten beraten.

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David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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