Gebäudehüllen und Fenster energetisch optimieren – was Sie bei der neuen Förderung beachten müssen

11.08.22 14:21 von Jörg Lieske

GettyImages-521275218(1)_1240x840pxMitte August ändert sich in Sachen Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden einiges. Denn die Förderhöhen werden gesenkt und die Art der Förderung wird geändert. "Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren", meinte dazu Wirtschaftsminister Robert Habeck. Von welchen Förderungen Sie jetzt noch bei der Sanierung von Gebäudehüllen profitieren können und worauf Sie achten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag. Ebenso im Webinar Förderungen in der Gebäudesanierung (Wohn- & Nichtwohngebäude) am 17.08.2022 um 09:00 Uhr.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Die aktuelle Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zielt auf die Sanierung ab. Denn hier ändern sich Förderhöhen und Förderarten deutlich. 

  • Sie gilt im ersten Schritt seit 28. Juli 2022 für die Komplettsanierung und bei der Förderung von Neubauten. 
  • Ab 15.08.2022 gelten zudem andere Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen (BEG EM).
  • Der Gesetzgeber hat zudem angekündigt, die komplette Neubauförderung auf andere Beine zu stellen. Das wird bis 2023 erfolgen. 

Interessant: Im Einzelnen werden die Förderhöhen zwar gesenkt, aber es steht mit 13-14 Mrd. Euro insgesamt mehr Budget für die Sanierung von Gebäuden zur Verfügung. 

Klare Verteilung der Zuständigkeiten 

Bisher konnten sich Bauherren energetische Gebäudesanierungen sowohl von der BAFA über Zuschüsse als auch von der KfW durch Zinsvergünstigungen beziehungsweise Tilgungszuschüsse  fördern lassen. Das war für viele unübersichtlich. Hier hat sich jetzt etwas zum Positiven verändert. Denn wer jetzt eine Komplettsanierung vornimmt, wendet sich automatisch an die KfW. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist zukünftig nur noch das BAFA zuständig.

Komplettsanierung – was ändert sich hier? 

Hier konnten Bauherren und Bauträger bisher von deutlichen Zuschüssen durch die BAFA profitieren. Diese fallen mit der Reform komplett weg, außer für Kommunen.
Bei der ebenso möglichen Förderung über günstige Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW wurden die Tilgungszuschüsse gesenkt, dafür aber die Zinsvergünstigung erhöht. Je nach Effizienzniveau sind hier folgende Maximalfördersätze erreichbar:

  • EH/EG Denkmal 25 Prozent 
  • EH 85 25 Prozent
  • EH/EG 70 30 Prozent
  • EH/EG 55 40 Prozent
  • EH/EG 40 45 Prozent

Sanierung von Gebäudehüllen als Einzelmaßnahme

Weil wir uns in diesem Blog auf die Sanierung von Gebäudehüllen beziehen, greift in den allermeisten Fällen nicht die Komplettsanierung. Vielmehr kommt das BEG EM zum Tragen. Hier ist es so, dass die Kreditförderung der BEG EM zum 28.7.2022 vollkommen gestrichen wurde. Ebenso wurden die Fördersätze für die Sanierung von Fenstern und Fassaden sowie von Dächern gesenkt.

  • Förderung Gebäudehülle bisher max. 25 Prozent
  • Förderung Gebäudehülle neu max. 20 Prozent
  • Maximale förderfähige Ausgaben betragen ab dem 15.08.2022 nur noch 5 Millionen Euro pro Maßnahme

Unterschiedliche BEG EM Förderung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden

Sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden schießt das BAFA also bis zu 20 Prozent zu den förderfähigen Kosten zu. Allerdings nur dann, wenn auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Denn dieser erhöht die Förderhöhe um fünf Prozent. Es gibt aber trotzdem Unterschiede, welche Förderhöhen in Wohn- beziehungsweise Nichtwohngebäuden erreicht werden können: 

  • Bei Wohngebäuden sind die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Das Mindestvolumen der förderfähigen Investition liegt bei 2.000 Euro brutto.
  • Bei Nichtwohngebäuden betragen die maximal förderfähigen Ausgaben jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und ab dem 15.08.2022 insgesamt maximal nur noch 10 Millionen Euro pro Maßnahme. 

Lohnt sich die energetische Sanierung der Gebäudehüllen trotzdem? 

Grob gerechnet spart eine energetisch sanierte Fassade im Schnitt knapp 20 Prozent der Energie. Neue Fenster etwa sieben Prozent. Das sind natürlich nur Anhaltspunkte, da jedes Gebäude verschieden ist. Es zeigt aber vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise, dass Sie hier auch von wirtschaftlichen Vorteilen profitieren können. Außerdem leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung in Deutschland. 

Und wer ist antragsberechtigt? 

Hier ändert sich nichts, denn nach wie vor sind „Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften“ antragsberechtigt, so das BAMF auf seiner Website (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html).

 

Alle Informationen im kostenlosen Webinar 

Sie interessieren sich für dieses Thema und haben weitere Fragen? Dann sollten Sie  unser kostenloses Webinar Förderungen in der Gebäudesanierung (Wohn- & Nichtwohngebäude) am 17.08.2022 um 09:00 Uhr nicht verpassen. Energieexperte Jörg Liske vom BFE Institut wird die neuen Fördermöglichkeiten erläutern. Kurz und knapp innerhalb von 30 Minuten

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Themen: Fördermittel und -programme

Jörg Lieske

Autor: Jörg Lieske

Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.

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