Grüne Fernwärme – die neuen Förderungen. Was bringen sie?

22.09.22 08:18 von Jörg Lieske

 

MVV_32571_1240x840pxSeit einiger Zeit ist die Förderung von grüner Fernwärme durch den Bund geplant. Nun hat die EU- Kommission den deutschen Beihilfeplänen zugestimmt. Das heißt, dass in den nächsten Jahren etwa drei Milliarden Euro für grüne Fernwärmenetze zur Verfügung stehen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Blog – und im kostenlosen Webinar „Förderung grüne Fernwärme“ am 28.09. um 9:00 Uhr.


Neuer Call-to-Action (CTA)

Forschung und Politik sind sich einig, dass grüne Fernwärme ein Schlüssel zur Dekarbonisierung ist. Vor allem geht es dabei um das Heizen von Privathaushalten. Damit einher geht, dass der Ausbau dieser Technologie konsequent vorangetrieben werden muss. Denn nur so können wir unsere Klimaziele erreichen. Das unterstreicht der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in seinem Statement zur EU-Genehmigung der Förderungen: „Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Viele Kommunen stehen in den Startlöchern, um die Wärmeversorgung umzustellen. Mit dem Go aus Brüssel für das Förderprogramm können sie jetzt loslegen.“ Die Weichen sind also gestellt. Doch wie sehen die konkreten Förderungen aus?

Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Prinzipiell können Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Vereine, Genossenschaften und Contractoren die neue Förderung nutzen. Wichtig ist allerdings, dass die betreffenden Wärmenetze mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik errichtet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass die Fernwärmenetze mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme aus Industriebetrieben nutzen. Auch interessant: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Insgesamt plant der Bund für die nächsten Jahre insgesamt knapp drei Milliarden Euro hierfür ein.

Was wird gefördert – die drei Module des neuen Programms

Die neue Förderrichtlinie umfasst drei verschiedene Module. Diese sind:

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Das neue Förderprogramm sieht bereits bei der Planung grüner Fernwärmenetze eine Förderung vor. Sie beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Nicht nur neu zu errichtende Netze werden unterstützt, sondern auch die Transformation bestehender Wärmenetze in vollständig „grüne“ Wärmenetze bis 2045.
Die Förderung ist für einen Planungszeitraum von 12 Monaten (einmalig verlängerbar auf 24 Monate) ausgelegt. Wobei die maximale Summe pro Antrag zwei Millionen Euro beträgt.

Modul 2: Systemische Förderung für Neubau- und Bestandsnetze

Im Rahmen dieses Moduls werden konkrete Bau- und Transformationsmaßnahmen unterstützt. Dabei betragen die Förderungen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Hier läuft der Bewilligungszeitraum über 48 Monate, einmalig um 24 Monate verlängerbar. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 100 Mio. Euro pro Antrag. Dies gilt sowohl für den Neubau von grünen Fernwärmenetzen als auch für die Transformation.

Modul 3: Einzelmaßnahmen

In vielen Fällen reicht es, wenn man einzelne Komponenten von Fernwärmenetzen verändert, um grüne Fernwärmenetze zu schaffen. Dafür ist diese Förderung von Einzelmaßnahmen konzipiert. Sie unterstützt schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen. Insbesondere geht es dabei um die Veränderung der Erzeuger, Netzanschlüsse und Übergabestationen. Bis zu 100 Millionen Euro stehen pro Antrag zur Verfügung, bei einer Bewilligungsdauer von 24 Monaten (verlängerbar um 12 Monate). Die Förderquote liegt bei maximal 40 Prozent der Investition.

Förderung der Betriebskosten – für Solarthermie und Wärmepumpen

Sofern Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen Wärme in das Netz einspeisen, sieht die neue Förderrichtlinie auch einen Zuschuss zu den Betriebskosten vor. Dieser wird jährlich neu ermittelt, aber für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Dabei muss die SCOP-Jahresarbeitszahl der Anlagen allerdings bei mindestens 2,5 liegen. (Der SCOP bzw. Seasonal Coefficient of Performance weist aus, wie effizient eine Anlage ist.)

Welche Technologien fallen unter die Richtlinie?

Die Richtlinie sieht finanzielle Zuschüsse bei der Implementierung einer ganzen Reihe von Technologien vor. Das sind tiefe Geothermie, solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Anlagen zur Verbrennung gasförmiger Biomasse, Wärmepumpen sowie Abwärmeanlagen. Dazu kommen Dinge wie Wärmespeicher, Steuerungs- und Regelungstechnik, Maßnahmen für die Reduktion der Netzverluste, Rohrleitungen, Wärmenetztrassen und -übergabestationen etc.

Wie kommen Sie zur Förderung?

Prinzipiell ist das BAFA für die Vergabe der Förderungen zuständig. Wie Sie dabei konkret vorgehen und worauf Sie achten sollten, erklären wir Ihnen gerne bei einer persönlichen Beratung. Aber auch in unserem kostenlosen Webinar „Förderung grüne Fernwärme“ am 28.09. um 9:00 Uhr. Hier teilt unserer Experte Jörg Lieske sein Wissen mit Ihnen.

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Themen: Wärmeversorgung, Wärmepumpe, Fernwärme

Jörg Lieske

Autor: Jörg Lieske

Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.

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