Grüne Fernwärme - welche Förderungen sind möglich?

26.10.23 08:00 von Jörg Lieske

 

MVV_32571_1240x840pxSeit dem 15. September 2022 wird grüne Fernwärme durch den Bund gefördert. In den nächsten Jahren stehen etwa drei Milliarden Euro für grüne Fernwärmenetze zur Verfügung. Zwei neue Gesetze unterstützen ihren Ausbau zusätzlich. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Blog. 


Forschung und Politik sind sich einig: Grüne Fernwärme ist ein Schlüssel zur Dekarbonisierung. Vor allem betrifft dies das Heizen von Privathaushalten. Damit einher geht, dass der Ausbau dieser Technologie konsequent vorangetrieben werden muss. Denn nur so können wir unsere Klimaziele erreichen. Das unterstreicht der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in seinem Statement zur EU-Genehmigung der Förderungen vom August 2022: „Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Viele Kommunen stehen in den Startlöchern, um die Wärmeversorgung umzustellen. Mit dem Go aus Brüssel für das Förderprogramm können sie jetzt loslegen.“  

Zusätzlichen Auftrieb kann die grüne Fernwärme auch durch zwei weitere Bundesgesetze bekommen. So beinhaltet der Entwurf für das neue Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung Vorgaben zu grüner Fernwärme. Es soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten, das Fernwärme als ein zentrales Element beinhaltet.   

Die Weichen sind also gestellt. Doch wie sehen die konkreten Förderungen aus?  

Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Prinzipiell können Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Vereine, Genossenschaften und Contractoren die Förderung nutzen. Wichtig ist allerdings, dass die betreffenden Wärmenetze mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik errichtet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem, dass die Fernwärmenetze mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme aus Industriebetrieben nutzen. 
Auch interessant: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Insgesamt hat der Bund für die nächsten Jahre insgesamt knapp drei Milliarden Euro hierfür eingeplant. 

Was wird gefördert – die vier Module des neuen Programms

Die neue Förderrichtlinie umfasst vier verschiedene Module. Diese sind:  

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Das bestehende Förderprogramm sieht bereits bei der Planung grüner Fernwärmenetze eine Förderung vor. Sie beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Nicht nur neu zu errichtende Netze werden unterstützt, sondern auch die Transformation bestehender Wärmenetze in vollständig grüne Wärmenetze bis 2045. Hierbei können auch Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise Probebohrungen für den Einsatz von Tiefengeothermie mit gefördert werden. 

Die Förderung ist für einen Planungszeitraum von 12 Monaten (einmalig verlängerbar auf 24 Monate) ausgelegt. Wobei die maximale Summe pro Antrag zwei Millionen Euro beträgt. 

Modul 2: Systemische Förderung für Neubau- und Bestandsnetze

Im Rahmen dieses Moduls werden die in einem Transformationsplan oder einer Machbarkeitsstudie erarbeiteten Maßnahmen gefördert. Dabei betragen die Förderungen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Hier läuft der Bewilligungszeitraum über 48 Monate, einmalig um 24 Monate verlängerbar. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 100 Millionen Euro pro Antrag. Dies gilt sowohl für den Neubau von grünen Fernwärmenetzen als auch für die Transformation bestehender Wärmenetze. 

Modul 3: Einzelmaßnahmen

In vielen Fällen reicht es, wenn man einzelne Komponenten von Fernwärmenetzen verändert, um grüne Fernwärmenetze zu schaffen. Dafür ist diese Förderung von Einzelmaßnahmen konzipiert. Sie unterstützt schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen. Diese müssen ebenfalls in einem Transformationsplan oder einer Machbarkeitsstudie erarbeitet worden sein. Insbesondere geht es in diesem Fördermodul um die Veränderung der Erzeuger, Netzanschlüsse und Übergabestationen. Bis zu 100 Millionen Euro stehen pro Antrag zur Verfügung, bei einer Bewilligungsdauer von 24 Monaten (verlängerbar um 12 Monate). Die Förderquote liegt bei maximal 40 Prozent der Investition. 

Modul 4: Betriebskostenförderung

Sofern Solarthermieanlagen oder strombetriebene Wärmepumpen über die Module 2 + 3 gefördert werden, kann darüber hinaus eine Betriebskostenförderung beantragt werden. 

Für Solarthermieanlagen ist jeweils ein Förderantrag pro Einspeisepunkt ins Wärmenetz und bei strombetriebenen Wärmepumpen jeweils ein separater Antrag pro Wärmepumpe zu stellen. 

Die Betriebskostenförderung wird je Kalenderjahr ausgezahlt (Stichtag 31. Dezember) und endet 10 Jahre nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage.  

Betreiber von Solarthermieanlagen erhalten eine Förderung von 1 Cent pro Kilowattstunde eingespeister Wärmemenge. Für strombetriebene Wärmepumpen wird die Förderung über die Energieeffizienz (Seasonal Coefficient of Performance, SCOP) der Anlage berechnet. Wärmepumpen müssen hierbei einen SCOP von mindestens 2,5 erreichen, sonst fallen sie aus der Förderung raus. 

Welche Technologien fallen unter die Richtlinie?

Die Richtlinie sieht finanzielle Zuschüsse bei der Implementierung einer ganzen Reihe von Technologien vor. Das sind tiefe Geothermie, solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Anlagen zur Verbrennung gasförmiger Biomasse, Wärmepumpen sowie Abwärmeanlagen, z. B. aus Rechenzentren. Dazu kommen Komponenten wie Wärmespeicher, Steuerungs- und Regelungstechnik, Maßnahmen für die Reduktion der Netzverluste, Rohrleitungen, Wärmenetztrassen und -übergabestationen etc.  

Wie kommen Sie zur Förderung?

Prinzipiell ist das BAFA für die Vergabe der Förderungen zuständig. Wie Sie dabei konkret vorgehen und worauf Sie achten sollten, erklären wir Ihnen gerne bei einer persönlichen Beratung oder Sie erfahren es in dem kostenlosen Webinar „Förderung grüne Fernwärme“ 

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Themen: Wärmeversorgung, Fördermittel und -programme

Jörg Lieske

Autor: Jörg Lieske

Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.

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