EnEfG plus EED – doppelte Herausforderung für Rechenzentren?

Portrait Fabian Buda von Fabian Buda
4 Min.
13. Juni 2024

 

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt Rechenzentrumsbetreiber vor einige Herausforderungen. Zusätzlich ist nun auch die neue Energy Efficiency Directive (EED) der Europäischen Union zu berücksichtigen. Wir beschreiben die Zwickmühle, in der sich die Betreiber befinden, und welche Fragen sich viele nun stellen. Antworten darauf erhalten Sie in unserer kostenlosen Webinaraufzeichnung.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) verpflichtet Rechenzentren, Energie einzusparen. Die Umsetzung des EnEfG hat weitreichende Auswirkungen auf die Branche, denn alle öffentlichen Rechenzentren ab 300 kW Anschlussleistung sowie private Rechenzentren ab 1.000 kW Anschlussleistung sind davon betroffen.

Neue Pflichten für Betreiber

Das neue Gesetz bringt für betroffene Rechenzentrumsbetreiber entscheidende Änderungen mit sich. Diese müssen schon jetzt bzw. in den nächsten Jahren:

✓ eine bestimmte Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness, PUE) in Abhängigkeit vom Betriebsbeginn des Rechenzentrums einhalten,

✓ Vorgaben zur Abwärmenutzung und -vermeidung erfüllen,

✓ ein Energie- und Umweltmanagementsystem einrichten,

✓ alle wichtigen Daten des Rechenzentrums an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln,

✓ ab 1. Januar 2024 zu 50 % und ab 1. Januar 2027 zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energien einsetzen.

Was gilt wann für wen?

Die genannten Pflichten sind mit Fristen verknüpft, die die vom EnEfG betroffenen Rechenzentren einhalten müssen:

Ab Januar 2024:

✓ Verwendung von 50 % Grünstrom.

✓ Datenerfassung der jährlichen Verbräuche an die BAFA.

Bis Juli 2025:

✓ Energie- oder Umweltmanagementsystem und Berichtspflicht an die BAFA.

Ab März 2026:

✓ Jährliche Informationsübermittlung an die BAFA.

Ab Juli 2026:

✓ Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen einen PUE von ≤ 1,2 und einen Anteil von wiederverwendeter Energie (Energy Reuse Factor, ERF) von ≥ 10 % erreichen.

Ab Januar 2027:

✓ Verwendung von 100 % Grünstrom.

Ab Juli 2027:

✓ Rechenzentren vor Inbetriebnahme Juni 2026 müssen einen PUE von ≤ 1,5 erreichen.

✓ Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen einen ERF von ≥ 15 % erreichen.

Ab Juli 2028:

✓ Neue Rechenzentren müssen einen ERF von ≥ 20 % erreichen.

Ab Juli 2030:

✓ Rechenzentren, die vor Juli 2026 gebaut wurden, müssen einen PUE von ≤ 1,3 erreichen.

Gesetz mit Lücken

Die Ansätze, die das Gesetz beinhaltet, sind mit Blick auf mehr Nachhaltigkeit wichtig und sinnvoll. Allerdings ist das EnEfG nicht ganz ausgereift, da verschiedene Punkte noch unspezifisch formuliert sind. Dies führt zu Schlupflöchern, die ausgenutzt werden können und das Gesetz stark abschwächen. Daher gibt es bereits Forderungen, die auf eine entsprechende Präzisierung abzielen.

Weitere Vorgaben durch das EED

Zusätzliche Anforderungen aus der neuen Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) der Europäischen Union, die erst vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde, führen in der Branche vor allem zu rechtlichen Unsicherheiten. Mit ihr möchte nun auch die EU-Kommission die Energieeffizienz in der EU weiter erhöhen. Da Rechenzentren einen hohen Strombedarf haben, bezieht sich die EED ausdrücklich auch auf sie. Nach Ansicht der EU haben sie infolge von Cloud Computing und der Nutzung internetbasierter Daten den derzeit am schnellsten wachsenden Energieverbrauch und CO2-Fußabdruck des gesamten IT-Sektors.

Nationale und EU-Vorgaben in Einklang bringen

Das Problem liegt momentan darin, dass die neue EED direkten Einfluss auf das erst seit einem guten halben Jahr gültige EnEfG hat, sie aber in einigen Punkten vom deutschen Gesetz deutlich abweicht. EU-Mitgliedstaaten müssen EU-Richtlinien entweder direkt anwenden oder sie in nationales Recht umsetzen. Es stellen sich nun folgende Fragen:

  • Welche Regeln gelten für Deutschland?
  • Welche Probleme bringen widersprüchliche Pflichten zwischen zwei hierarchisch unterschiedlichen Vorgaben mit sich?

Unterschiedliche Geltungsbereiche im EnEfG und der EED zwischen den Nennanschlussleistungen und IT-Lasten bilden erste Verständnishürden für die Betroffenen im Data-Center-Umfeld. Während die EED die IT-Last des Rechenzentrums zur Einhaltung der Vorgaben zugrunde legt, ist es beim EnEfG die Nennanschlussleistung der gesamten Anlage. Dadurch sind in Deutschland schon deutlich kleinere Rechenzentren von den Pflichten betroffen.

Zwischen dem deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie bestehen noch weitere inhaltliche Differenzen, die entsprechende Fragen aufwerfen:

Einhaltung eines PUE und Abwärmenutzung

Im EnEfG werden zum PUE und zur Abwärmenutzung klare Vorgaben für Rechenzentren gemacht, in der EED jedoch nicht. Die EED hat hierarchisch betrachtet das höhere Gewicht. Viele stellen sich nun die Frage, ob für sie das deutsche oder das EU-Recht gilt.

Unterschiedliche Reportingpflichten

Die Reportingpflichten gemäß EnEfG und EED unterscheiden sich zum Teil ebenfalls. Welche Pflichten müssen in Deutschland ansässige Rechenzentren befolgen? Wie kann Sorge getragen werden, dass die Daten auch an das europäische Zentralregister übermittelt werden?

Probleme mit den Fristen

Vom EnEfG vorgegebene Fristen für die ersten Registrierungs- und Reportingmaßnahmen sind bereits abgelaufen, die Rechenzentrumsbetreiber konnten aber noch keine Daten übermitteln. Hier stellen sich folgende Fragen: Bis wann muss welches Rechenzentrum welche Daten übermitteln? Wie läuft der Reporting- und Registrierungsprozess aus?

Fazit

Derzeit existieren mehr als 3.000 Rechenzentren in Deutschland. Davon ist noch eine unbestimmte Anzahl vom neuen Gesetz betroffen. Welche Maßnahmen müssen nun umgesetzt werden, damit diese Rechenzentren gesetzeskonform weiterbetrieben werden können? Was gilt für neu zu errichtende Data Center?

Mit Blick auf das EnEfG bereitet das Vorgehen des Gesetzesgebers in Deutschland weiterhin Schwierigkeiten infolge von sehr hohen Anforderungen. Hinzu kommen nun noch mit der EED verbundene, teils abweichende Regelungen. Für Betreiber von Rechenzentren ist es schwierig, den Durchblick zu bewahren. Nichtsdestotrotz müssen sie gleichzeitig die Schritte für die nächsten Jahre planen. Das Webinar am 19. Juni 2024 kann hierfür eine erste Orientierung bieten.

EnEfG und EED: Was gilt für Ihr Rechenzentrum?

Die Beschlüsse des Energieeffizienzgesetzes haben weitreichende Auswirkungen auf die Branche. Sie betreffen alle öffentlichen Rechenzentren ab 300 kW sowie private Rechenzentren ab 1.000 kW Anschlussleistung. Die neue Energieeffizienz-Richtlinie der EU sorgt für weitere Herausforderungen.

Sie betreiben oder planen aktuell ein Rechenzentrum und benötigen Hilfe beim weiteren Vorgehen oder haben Fragen zu EnEfG und EED? Die Expertinnen und Experten der Data Center Group haben die Thematik frühzeitig aufgegriffen und Lösungskonzepte entwickelt. Gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, ob Ihr bestehendes oder geplantes Rechenzentrum dem neuen Gesetz und der EU-Direktive unterliegt und welche Standards und Pflichten für Sie gelten. Wir beraten Sie unverbindlich zu den notwendigen Maßnahmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Topics: Rechenzentrum