Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren: Alles, was Sie wissen müssen

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft die Bundesregierung erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für Energiesparen. Um den Klimaschutz und die Energiewende zum Erfolg zu führen, soll der Energieverbrauch dauerhaft gesenkt werden. Im EnEfG werden erstmals konkrete Energieeffizienzmaßnahmen für Rechenzentren festgelegt. Welche Anforderungen das Gesetz an die Betreiber stellt und was künftig bei der Ertüchtigung oder dem Neubau eines Rechenzentrums beachtet werden muss, lesen Sie in diesem Blog. 

Portrait Fabian Buda von Fabian Buda
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07. Dezember 2023
Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren: Alles, was Sie wissen müssen
9:31

Wichtiger Hinweis: Dieser Text ersetzt keine umfassende Rechtsberatung. Dieses Dokument wurde als allgemeine Information konzipiert. Die spezifische Situation und die Ziele einzelner Unternehmen werden nicht individuell berücksichtigt. Die hierin enthaltenen Einschätzungen sind nicht als Handlungsempfehlungen zu verstehen. Die MVV Enamic GmbH und die DC-Datacenter-Group GmbH übernehmen keine Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Daten wurden aus Quellen bezogen, die wir für zuverlässig halten.  

Das am 17. November 2023 veröffentlichte Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG) legt klare Energieeffizienzziele fest. Zu seinen wichtigsten Regelungen zählen die Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren, für die erstmals Effizienzstandards definiert werden. Das EnEfG beinhaltet des Weiteren Vorgaben zur Nutzung der Abwärme. Betreiber von großen Rechenzentren sollen außerdem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und Informationen zum Energieverbrauch der Rechenzentren in ein öffentliches Register eintragen. 

Wichtige Einblicke zu dieser Thematik erhalten Sie auch in unserem Webinar "Energieeffizenzgesetz 2.0 im Einklang mit der Energy Efficiency Directive (EED) Update für Betreiber von Rechenzentren."

Was Betreiber von Rechenzentren beachten müssen

Die Beschlüsse des EnEfG haben weitreichende Auswirkungen auf die Branche. Sie betreffen alle Rechenzentren mit einer nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung ab 300 kW. Was müssen Rechenzentrumsplaner, -bauer und -betreiber in Bezug auf das neue Gesetz beachten? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst. 


Einhaltung eines PUE (§11/1 EnEfG)

Rechenzentren dürfen in Abhängigkeit von ihrem Betriebsbeginn einen bestimmten Wert der Energieverbrauchseffektivität oder auch Power Usage Effectiveness (PUE) nicht überschreiten. Der PUE-Wert beschreibt den Energiewirkungsgrad der technischen Infrastruktur, also wie energieeffizient ein Rechenzentrum arbeitet, jedoch drückt dieser Wert nicht die wesentlich wichtige Auslastung eines Rechenzentrums aus. Das Gesetz sieht dabei eine zeitliche Staffelung in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmezeitpunkt des Rechenzentrums vor.  


Abwärmenutzung und -vermeidung (§11/2/3 EnEfG)

Neue Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, müssen mindestens einen Anteil von 10 Prozent wiederverwendeter Energie (ERF – Energy Reuse Factor) nachweisen. Konkret bedeutet dies, dass die anfallende Abwärme genutzt werden muss. Die Anforderung steigt schrittweise bis auf 20 Prozent für eine Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2028 an. 

Die Nutzungspflicht der Abwärme entfällt, wenn der Betreiber eines in der Umgebung befindlichen Wärmenetzes ein Angebot zur Nutzung wiederverwendeter Energie zu Gestehungskosten nicht innerhalb von sechs Monaten annimmt. Der Betreiber des Rechenzentrums muss dabei nachweisen, dass er die nötigen Kapazitäten zur Verfügung stellt, eine passende Infrastruktur liefert und ein Investitionsplan besteht, sowie finanzielle Rahmenbedingungen geregelt sind oder der Abnehmer trotz eines marktgerechten Angebotes dieses nicht annimmt.   

Sollte diese nicht passieren, muss der Betreiber des Rechenzentrums alternativ nachweisen, dass ein Investitionsplan besteht, welcher die Kosten und Preise der Abwärmennutzung regelt und eine Nutzung der Abwärme innerhalb von 10 Jahren ermöglicht.


Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen (§12 EnEfG) 

Die Einrichtung eines Energie- und Umweltmanagementsystems wird für die Rechenzentren mit der oben genannten Anschlussleistung zur Pflicht.  


Register für Rechenzentren (§13 EnEfG) 

Alle wichtigen Daten des Rechenzentrums müssen künftig an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt werden. 


Strombezug aus erneuerbaren Energien (§11/5 EnEfG) 

Rechenzentren müssen ab 2024 zur Hälfte und ab 2027 vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. 


Wichtige Fristen für Betreiber von Rechenzentren 

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über wichtige Fristen des EnEfG. 


Ab Januar 2024: 

  • Es gilt ein verpflichtender Einsatz von 50 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom).
  • Jährliche Energieverbräuche müssen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berichtet werden (allgemein verpflichtend ab einer Anschlussleistung von 300 kW). Private Rechenzentren ab einer Anschlussleistung von 1.000 kW und öffentliche Rechenzentren ab 300 kW müssen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem einsetzen. 


Ab Mai 2024: 

  • Jährliche Energieeffizienzkennzahlen müssen an das derzeit in Bearbeitung befindliche Energieeffizienzregisters des Bundesamts für Wirtschaft und Klimaschutz berichtet werden sowie die Kenndaten zur Abwärmenutzung und Abwärmevermeidung an die derzeit in Bearbeitung befindliche Plattform „Abwärme an die Bundesstelle Energieeffizienz“. Diese ist zugehörig zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und allgemein verpflichtend ab einer Anschlussleistung von 300 kW. Private Rechenzentren ab einer Anschlussleistung von 1.000 kW und öffentliche Rechenzentren ab 300 kW müssen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem einsetzen. 


Ab Juli 2026: 

  • Rechenzentren, die ab diesem Zeitpunkt an den Start gehen, müssen einen PUE-Wert von maximal 1,2 und einen ERF-Wert von mindestens 10 Prozent erreichen. 


Ab Januar 2027: 

  • 100 Prozent Grünstrom müssen verpflichtend verwendet werden. 


Ab Juli 2027: 

  • Rechenzentren, die vor Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, müssen ab Juli 2027 einen PUE-Wert von maximal 1,5 einhalten. 
  • Rechenzentren, die ab 1. Juli 2027 den Betrieb aufnehmen, müssen einen ERF-Wert von mindestens 15 Prozent erreichen. 


Ab Juli 2028: 

  • Neue Rechenzentren müssen einen ERF-Wert von mindestens 20 Prozent erreichen 


Ab Juli 2030: 

  • Rechenzentren, die vor Juli 2026 gebaut wurden, müssen von nun an einen PUE-Wert von maximal 1,3 erreichen. 

 

Fazit 

Das EnEfG regelt viele wichtige Aspekte, zeigt aber mit Blick auf die Nachhaltigkeit noch Lücken auf. Das größte Potenzial für Energieeinsparung besteht zum Beispiel in der Erstellung einer nachhaltigen IT-Strategie, die bisher keine Berücksichtigung findet.  

Darüber hinaus sind folgende Punkte zu bedenken: 

  • Der PUE-Wert ist ein wichtiger Indikator für nachhaltige Rechenzentren, bildet aber nicht das gesamte Bild ab, da er von diversen individuellen Faktoren abhängt. 
  • Die Festsetzung des PUE-Werts auf 1,2 oder niedriger bei neuen Rechenzentren ab 2026 ist ambitioniert. Der Durchschnittswert aller betriebenen Rechenzentren ab 40 kW lag 2022 laut einer Bitkom-Studie bei 1,55. 
  • Die Regelungen zur Datenerfassung und Informationsübermittlung gelten für Rechenzentren jenseits einer Anschlussleistung von 300 kW.  

Die Ansätze, die das Gesetz beinhaltet, sind wichtig und sinnvoll. Allerdings müssen einige Punkte im Verlauf der Zeit noch weiter spezifiziert werden, damit eine stringente und einheitliche Regelung für den nachhaltigen Betrieb von Rechenzentren gelten kann. 


Sonderregel für Rechenzentren unter 300 kW Anschlussleistung 

Eine Sonderregelung gibt es für Rechenzentren ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh, welche Umsetzungspläne für die Energieeinsparung veröffentlichen müssen. Diese müssen nach einem vorgegebenen Verfahren auf Wirtschaftlichkeit bewertet und binnen einer noch nicht vorgegeben Frist umgesetzt werden. Nicht wirtschaftliche Maßnahmen sollten aus Sicht der Autoren dennoch sehr akribisch geplant sein, damit sie u. A. externen Auditoren vorgelegt werden können. 


Nutzen Sie das Wissen des MVV-Partnernetzwerks

Kontaktieren Sie uns, wenn mehr über die neuen Anforderungen für Rechenzentren im EnEfG erfahren möchten. Gemeinsam mit Ihnen und unserem Lösungshauspartner der Data Center Group erörtern wir, wie stark Ihr bestehendes oder geplantes Rechenzentrum vom neuen Gesetz betroffen ist und welche Standards und Pflichten für Sie gelten. Die Data-Center-Spezialisten aus dem MVV-Partnernetzwerk beraten Sie unverbindlich zu den notwendigen Maßnahmen. 

Energieeffizienzgesetz: Was gilt für Ihr Rechenzentrum? - Wir beraten Sie gerne.



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