Da Wärmelieferverträge über lange Zeiträume abgeschlossen werden, sind wesentliche Entwicklungen wie Energiepreise, Ersatzteil- oder Lohnkosten nicht durchgängig kalkulierbar. Eine Möglichkeit zur Anpassung der Wärmepreise ist notwendig und für alle Vertragsparteien sinnvoll. Wichtig ist hierbei, dass für beide Vertragsparteien eine transparente Preisgleitung vereinbart wird, die die Preisrisiken für beide Parteien in einem ausgewogenen Verhältnis regelt.
Wärmelieferung in der Immobilienwirtschaft
Bei Wärmelieferverträgen wird die Energiebereitstellung für Immobilien auf einen sogenannten Contractor übertragen. Contracting-Anbieter bzw. Wärmelieferanten planen, bauen, finanzieren und betreiben Wärmeerzeugungsanlagen vor Ort und übernehmen so wichtige versorgungstechnische Aufgaben.
Vorteile des Wärme-Contractings
Wärmeliefer-Contracting ist eine effiziente Form der Arbeitsteilung. Innovative Anlagentechnik und maßgeschneiderte Finanzierungs- und Versorgungslösungen führen auf Seiten der Contracting-Nehmer bzw. der Immobilienbesitzer zu:
- Vermeidung von Planungsaufwendungen für die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen
- Kostensenkungen und Abgabe kaufmännischer Aufgaben
- Vermeidung von Errichtungs- und Gewährleistungsrisiken
- Erhöhter Versorgungssicherheit
- Beschleunigte sowie höherwertige Verwirklichung von Energieprojekten
- Rechtssicherheit
- Die Kosten der Wärmelieferung sind i. d. R. auf Mieter umlegbar
- Möglichkeit zur Konzentration auf das Kerngeschäft
- Einsatz effizienter und energiesparender Technik
- Schonung eigener finanzieller Ressourcen
Contractoren bzw. Energieunternehmen wiederum profitieren durch die relativ lange Vertragsbindung, denn sie ist die Voraussetzung für eine langfristige Rentabilität.
Mehr lesen: Wärme-Contracting – Kosten reduzieren ohne eigene Investitionen
Warum braucht man die Preisgleitung in Wärmeverträgen?
Ziel der Preisgleitung ist es, neben größtmöglicher Transparenz den Vertrag für beide Seiten dauerhaft ausgewogen zu gestalten:
Lange Vertragslaufzeiten (10 Jahre) sind charakteristisch für Wärmelieferverträge. Das hängt mit den hohen Anfangsinvestitionen in die Anlagentechnik des Wärmelieferanten zusammen. Diese Investitionen werden über die Contracting-Rate refinanziert. Lange Laufzeiten führen bei den Contracting-Nehmern zu attraktiven Wärmekosten.
Die Preisbildung eines Wärmeliefervertrages ist kostenorientiert und berücksichtigt die langfristige Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt. So erfolgen Preisänderungen in Wärmelieferverträgen auf der Grundlage von Preisänderungsklauseln und bilden die Preisentwicklung auf der Basis allgemein zugänglicher Größen (z. B. Indexreihen vom Statistischen Bundesamt) ab.
Dies ist auch gesetzlich geregelt. In § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV wird vorgeschrieben, dass Preisänderungsklauseln "sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen" müssen.
Sorgfalt bei der Partnerwahl: Darauf sollten Sie achten
Ein Vertragsabschluss zwischen Contracting-Nehmer und Contractor setzt eine fundierte Vertrauensbasis voraus. Ein transparenter Vertrag stärkt diese Basis.
Beachten und inkludieren die Vertragsparteien folgende Aspekte bei Wärmelieferverträgen, sichern sie den Erfolg einer langfristigen Zusammenarbeit:
- Aufgabenübertragung bzw. Leistungsumfang
- Betriebsverantwortung und -risiken
- Eigentumsregelungen
- Kostensicherheit und -transparenz
- Rechtssicherer Betrieb
- Anlagenmonitoring- und Optimierung
- Umweltkompatible bzw. -schonende Techniken
- Vertragsablauf-Regelungen und Vertragslaufzeit
Gut für die Immobilienwirtschaft, gut für die Umwelt
Interessant ist in diesem Zusammenhang besonders das Thema Energieeffizienz bzw. effiziente Technik. Denn dies betrifft vor allem den Contractor: Da das wirtschaftliche Risiko eines weniger wirkungsvollen Betriebes beim Wärmelieferanten liegt, ist er automatisch bestrebt, die Energie möglichst effizient bereitzustellen.
So werden automatisch Effizienzpotenziale erschlossen und alte Techniken ersetzt
Fazit
In Wärmelieferungsverträgen müssen sowohl die Kosten der Erzeugung und Bereitstellung der Wärme abgebildet als auch den aktuellen Preisen auf dem Wärmemarkt flexibel Rechnung getragen werden. Hilfreich dabei ist die Preisgleitung. Sie gewährleistet, dass langjährige Verträge für alle Seiten dauerhaft ausgewogen sind und bildet damit eine verlässliche Basis für eine vertrauensvolle Partnerschaft.
Autor: Richard Sommer
Richard Sommer ist seit 2018 als Vertriebsingenieur Immobilienwirtschaft bei der MVV Enamic GmbH tätig. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Wärmewende, Erneuerbare Energien und Elektromobilität. Davor absolvierte er den Studiengang Wirtschaftsingenieur Msc. mit dem Fokus auf Energie- und Ressourcenmanagement an der TU-Berlin.
Inhaltsverzeichnis
- Wärmeversorgung (13)
- Steuern und Abgaben (12)
- Energiemanagement (11)
- Dekarbonisierung (10)
- E-Mobility (9)
- Energiemessung (9)
- Energiebeschaffung Strom / Gas (8)
- Fördermittel und -programme (7)
- Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik (6)
- Photovoltaik (6)
- Rechenzentrum (6)
- Beleuchtung (5)
- Druckluft (5)
- Nachhaltigkeit (5)
- Wärmepumpe (5)
- Experten-Interview (4)
- Lastmanagement (4)
- Netzentgelte (4)
- Stromspeicher (4)
- Fernwärme (3)
- Power Purchase Agreement (3)
- Energieaudit (2)
- Wasserstoff (2)
- ISO 50001 (1)