Was sind T5- und T8-Leuchtstoffröhren und ab wann werden sie verboten?
Bereits seit September 2021 dürfen sogenannte Energiesparlampen (Lichtquellen mit integriertem Vorschaltgerät) in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Ab August 2023 gilt dies laut Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 – auch Single Lighting Regulation (SLR) oder One Lighting Regulation (1LR) genannt – nun auch für T5- und T8-Leuchtstoffröhren sowie für die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Dabei ist der technische Unterschied zwischen T5- und T8-Leuchtstoffröhren nur einer der Größe: T5-Leuchtstoffröhren haben einen Durchmesser von etwa 1,5 cm und T8-Leuchtstoffröhren von 2,5 cm.
Das Verbot betrifft bei den T8-Röhren insbesondere jene mit den Standardgrößen von 18, 36, 58 Watt bzw. 600 mm, 1.200 mm, 1.500 mm. Ausnahmeregelungen gibt es für T8-Röhren in Sonderlängen wie z. B. die 30 Watt, 36 Watt und 38 Watt – diese sind weiterhin zugelassen. Bei den T5-Leuchstoffröhren wird es keine Ausnahmen geben.
Warum werden sie verboten?
Viele Leuchtstoff- und Halogenlampen erfüllen nicht die Mindesteffizienzwerte, die für das Erreichen der Klima- und Effizienzziele von der EU gesetzt wurden. So weisen die T5- und T8-Leuchtstoffröhren im Vergleich zu modernen Leuchtmitteln relativ schlechte Werte auf:
- Geringe Lebensdauer: nur etwa 15.000 Stunden
- Wenig Effizienz: nur etwa 80 Lumen pro Watt
Welche Auswirkungen hat das Verbot?
Besonders betroffen von dieser EU-Verordnung sind Betreiber von Beleuchtungsanlagen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Kommunen.
Für Nutzer von Lichtquellen und Betriebsgeräten, die die EU-Anforderungen nicht mehr erfüllen, gilt:
- Bereits gekaufte Leuchtstoffröhren bzw. Lagerbestände können weiterhin verwendet werden.
- Der Handel kann noch vorhandene Bestände verkaufen.
- Nach dem Stichtag (25. August 2023) hergestellte Produkte dürfen nicht mehr an den Handel verkauft werden.
Somit steigt in Unternehmen und Kommunen der Druck, ein passendes Ersatzkonzept zu finden.
Wie können Sie jetzt schnell handeln?
Wichtig ist, wie oben bereits erwähnt: Sofern Sie noch Lagerbestände haben, können Sie diese weiterhin verwenden. Nichtsdestotrotz werden Sie auf ein zukunftssicheres Beleuchtungskonzept umstellen müssen. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert, damit Sie durch die Umstellung noch weitere Potenziale, zum Beispiel zur Steigerung der Energieeffizienz, identifizieren und im Konzept berücksichtigen können. Auf dem Weg dorthin beraten Sie unsere Experten gerne. Vereinbaren Sie einfach unverbindlich einen Termin. Gerne zeigen wir Ihnen dabei auch Contractinglösungen und besprechen die Fördermöglichkeiten, die Sie nutzen können. Unsere Experten sind von der Beratung bis zur Planung, Umsetzung und Finanzierung gerne für Sie da.
- Überprüfen Sie Ihre Lagerbestände.
- Stellen Sie sicher, dass Sie für die Übergangsphase ausreichend Leuchtmittel zur Verfügung haben.
- Sprechen Sie mit unseren Beleuchtungsexperten und erstellen Sie ein zukunftsfähiges Beleuchtungskonzept.
- Die fachliche Beratung berücksichtigt auch Ihre finanziellen und technischen Möglichkeiten.
- Außerdem wird die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. durch Arbeitsschutzrichtlinien, sichergestellt.
- Nutzen Sie Fördermittel und Lösungen wie LED-Contracting.
Welche Leuchtmittel können Unternehmen stattdessen verwenden?
Eine frühzeitige, vorausschauende Planung spart nicht nur Energie, sondern auch Geld. Allerdings müssen mehrere Punkte beachtet werden:
- T5- und T8-Leuchtstoffröhren gelten als Sondermüll und müssen beim kommunalen Entsorgungsunternehmen oder im Handel abgegeben werden.
- Lichtsteuerung sowie Umfeld der Leuchtmittel erfordern im Normalfall eine überlegte Planung und die Nutzung moderner Lösungen.
- Arbeitsschutzgesetz und Brandgefahren müssen beachtet werden.
- Das Ersetzen von Leuchten kann Anpassungsarbeiten nach sich ziehen.
- Umbaumaßnahmen der Leuchten haben die Folge, dass Garantien erlöschen und die Produkthaftung und -verantwortung auf die Lichtquellen-Betreiber übergehen.
- Die langfristige Entwicklung der Strompolitik und mögliche Gesetzesvorhaben müssen beachtet werden.
In den allermeisten Fällen lohnt sich die Umrüstung auf LED
In vielen Unternehmen fehlt nicht nur das Know-how, sondern auch die Zeit, sich mit allen Aspekten passender Leuchtmittel zu befassen. Generell lässt sich sagen: Eine Umstellung auf LED lohnt sich für Unternehmen schon jetzt.
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Fazit
Mit der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 stellt die EU schrittweise strengere Anforderungen an Lichtquellen. Die T5- und T8-Leuchtstoffröhren im Standardmaß sind nur ein Teil der Leuchtmittel, der davon betroffen ist. Dies hat Auswirkungen auf Hersteller, Handel und Verbraucher innerhalb der EU: Die Lichtquellen sollen nachhaltiger werden, und das ist gut so. Schließlich schlummert in vielen Unternehmen großes Potenzial, um Energie und Kosten zu sparen.
Autor: Oktay Secer
Oktay Secer ist seit 2010 in der Energiewirtschaft tätig und befasst sich seit 2018 in der MVV Energie Gruppe mit der Effizienzsteigerung und Reduzierung von Energiekosten durch ganzheitliche Lösungsansätze. Seit 2021 verantwortet er als Geschäftsführer der luminatis Deutschland GmbH den Bereich Smart Light Efficiency – Effiziente LED-Lösungen.
Inhaltsverzeichnis
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- Steuern und Abgaben (12)
- Energiemanagement (11)
- Dekarbonisierung (10)
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