Verbot von T8-Leuchtstoffröhren für Unternehmen. Was bedeutet es, wie können Sie handeln?

25.05.23 08:30 von Oktay Secer

GettyImages-142391699_1240x840px

Die EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen passt nach und nach den Leuchtmittelmarkt an die EU-Klimaziele an. Der nächste Schritt greift ab August 2023: das Verbot von T5-Leuchtstoffröhren sowie T8-Leuchtstoffröhren. Was dies für Unternehmen und Kommunen schon jetzt bedeutet, lesen Sie in diesem Blogbeitrag. Außerdem erfahren Sie, wie wir Sie bei der Umstellung von der Planung über die Umsetzung bis zur Finanzierung und Fördermittelberatung begleiten können. Mehr Informationen erhalten Sie auch in unserem kostenlosen Webinar „Verbot konventioneller Leuchtmittel – Welche Auswirkungen hat das für Ihr Unternehmen & was ist zu beachten?“.

Jetzt ansehen!

 

Was sind T5- und T8-Leuchtstoffröhren und ab wann werden sie verboten?

Bereits seit September 2021 dürfen sogenannte Energiesparlampen (Lichtquellen mit integriertem Vorschaltgerät) in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Ab August 2023 gilt dies laut Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 – auch Single Lighting Regulation (SLR) oder One Lighting Regulation (1LR) genannt – nun auch für T5- und T8-Leuchtstoffröhren sowie für die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Dabei ist der technische Unterschied zwischen T5- und T8-Leuchtstoffröhren nur einer der Größe: T5-Leuchtstoffröhren haben einen Durchmesser von etwa 1,5 cm und T8-Leuchtstoffröhren von 2,5 cm.

Das Verbot betrifft bei den T8-Röhren insbesondere jene mit den Standardgrößen von 18, 36, 58 Watt bzw. 600 mm, 1.200 mm, 1.500 mm. Ausnahmeregelungen gibt es für T8-Röhren in Sonderlängen wie z. B. die 30 Watt, 36 Watt und 38 Watt – diese sind weiterhin zugelassen. Bei den T5-Leuchstoffröhren wird es keine Ausnahmen geben. 

Warum werden sie verboten?

Viele Leuchtstoff- und Halogenlampen erfüllen nicht die Mindesteffizienzwerte, die für das Erreichen der Klima- und Effizienzziele von der EU gesetzt wurden. So weisen die T5- und T8-Leuchtstoffröhren im Vergleich zu modernen Leuchtmitteln relativ schlechte Werte auf:

  • Geringe Lebensdauer: nur etwa 15.000 Stunden
  • Wenig Effizienz: nur etwa 80 Lumen pro Watt

Welche Auswirkungen hat das Verbot?

Besonders betroffen von dieser EU-Verordnung sind Betreiber von Beleuchtungsanlagen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Kommunen.

Für Nutzer von Lichtquellen und Betriebsgeräten, die die EU-Anforderungen nicht mehr erfüllen, gilt:

  • Bereits gekaufte Leuchtstoffröhren bzw. Lagerbestände können weiterhin verwendet werden.
  • Der Handel kann noch vorhandene Bestände verkaufen.
  • Nach dem Stichtag (25. August 2023) hergestellte Produkte dürfen nicht mehr an den Handel verkauft werden.

Somit steigt in Unternehmen und Kommunen der Druck, ein passendes Ersatzkonzept zu finden.

Wie können Sie jetzt schnell handeln?

Wichtig ist, wie oben bereits erwähnt: Sofern Sie noch Lagerbestände haben, können Sie diese weiterhin verwenden. Nichtsdestotrotz werden Sie auf ein zukunftssicheres Beleuchtungskonzept umstellen müssen. Eine frühzeitige Planung ist empfehlenswert, damit Sie durch die Umstellung noch weitere Potenziale, zum Beispiel zur Steigerung der Energieeffizienz, identifizieren und im Konzept berücksichtigen können. Auf dem Weg dorthin beraten Sie unsere Experten gerne. Vereinbaren Sie einfach unverbindlich einen Termin. Gerne zeigen wir Ihnen dabei auch Contractinglösungen und besprechen die Fördermöglichkeiten, die Sie nutzen können. Unsere Experten sind von der Beratung bis zur Planung, Umsetzung und Finanzierung gerne für Sie da.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen!

 

  • Überprüfen Sie Ihre Lagerbestände.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für die Übergangsphase ausreichend Leuchtmittel zur Verfügung haben.
  • Sprechen Sie mit unseren Beleuchtungsexperten und erstellen Sie ein zukunftsfähiges Beleuchtungskonzept.
  • Die fachliche Beratung berücksichtigt auch Ihre finanziellen und technischen Möglichkeiten.
  • Außerdem wird die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. durch Arbeitsschutzrichtlinien, sichergestellt. 
  • Nutzen Sie Fördermittel und Lösungen wie LED-Contracting.

 

Welche Leuchtmittel können Unternehmen stattdessen verwenden?

Eine frühzeitige, vorausschauende Planung spart nicht nur Energie, sondern auch Geld. Allerdings müssen mehrere Punkte beachtet werden:

  • T5- und T8-Leuchtstoffröhren gelten als Sondermüll und müssen beim kommunalen Entsorgungsunternehmen oder im Handel abgegeben werden.
  • Lichtsteuerung sowie Umfeld der Leuchtmittel erfordern im Normalfall eine überlegte Planung und die Nutzung moderner Lösungen.
  • Arbeitsschutzgesetz und Brandgefahren müssen beachtet werden.
  • Das Ersetzen von Leuchten kann Anpassungsarbeiten nach sich ziehen.
  • Umbaumaßnahmen der Leuchten haben die Folge, dass Garantien erlöschen und die Produkthaftung und -verantwortung auf die Lichtquellen-Betreiber übergehen.
  • Die langfristige Entwicklung der Strompolitik und mögliche Gesetzesvorhaben müssen beachtet werden.

In den allermeisten Fällen lohnt sich die Umrüstung auf LED

In vielen Unternehmen fehlt nicht nur das Know-how, sondern auch die Zeit, sich mit allen Aspekten passender Leuchtmittel zu befassen. Generell lässt sich sagen: Eine Umstellung auf LED lohnt sich für Unternehmen schon jetzt.

Denn LED-Leuchtröhren haben eine Lebensdauer von über 50.000 Stunden und sind hoch energieeffizient. Mit ihnen lassen sich bis zu 80 Prozent Stromkosten einsparen.

Lesen Sie hierzu mehr in unserem MVV Partner Blog oder laden Sie einfach unser kostenfreies E-Book zum Thema LED herunter. Es gibt Ihnen einen perfekten Überblick über das, was mit LED alles möglich ist:

  • Wirtschaftlichkeit von LED
  • Mit LED auf der sicheren Seite
  • LED-Umrüstung in Eigenregie oder vom Experten?
  • Ohne Haftung oder Investitionskosten: Smart Light Efficiency
  • LED in der Praxis – Beispiele und Informationen direkt aus Kundensicht

Neuer Call-to-Action (CTA)

Contracting – ohne eigene Investition schnell auf LED umrüsten

Gerade in der aktuellen Situation können solche Investitionen für Unternehmen zur echten Herausforderung werden. Gleichzeitig sehen viele Entscheidungsträger aber auch das Potenzial, damit Energiekosten senken zu können. Beides lässt sich mit dem LED-Contracting der MVV erreichen. Die Vorteile dabei: Schon ab dem ersten Tag sinken die Betriebskosten, da Sie bis zu 80 Prozent Energie bei der Beleuchtung sparen. Sie profitieren von einer besseren Lichtqualität und in der Zusammenarbeit mit unseren Experten auch von einem maßgeschneiderten Beleuchtungskonzept. Außerdem reduzieren sich Ihr CO2-Ausstoß sowie Ihre Wartungs- und Instandhaltungskosten. 

Mehr zu diesem spannenden Thema erfahren Sie hier.

Diese Förderungen können Sie nutzen

Genau wie viele Einzelmaßnahmen sind auch Investitionen in effiziente Beleuchtungssysteme förderfähig – laut BEG EM. Investoren können dabei einen Zuschuss von 15 Prozent zu den Investitionskosten erhalten. Das gilt übrigens sowohl bei LED-Contracting als auch für den Fall, dass Sie selbst die Investitionen in LED-Technologie tätigen. Dazu beraten Sie unsere Experten gerne. Mehr Informationen erhalten Sie aber auch in diesem Blog-Artikel.

Fazit

Mit der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 stellt die EU schrittweise strengere Anforderungen an Lichtquellen. Die T5- und T8-Leuchtstoffröhren im Standardmaß sind nur ein Teil der Leuchtmittel, der davon betroffen ist. Dies hat Auswirkungen auf Hersteller, Handel und Verbraucher innerhalb der EU: Die Lichtquellen sollen nachhaltiger werden, und das ist gut so. Schließlich schlummert in vielen Unternehmen großes Potenzial, um Energie und Kosten zu sparen.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Themen: Beleuchtung

Oktay Secer

Autor: Oktay Secer

Oktay Secer ist seit 2010 in der Energiewirtschaft tätig und befasst sich seit 2018 in der MVV Energie Gruppe mit der Effizienzsteigerung und Reduzierung von Energiekosten durch ganzheitliche Lösungsansätze. Seit 2021 verantwortet er als Geschäftsführer der luminatis Deutschland GmbH den Bereich Smart Light Efficiency – Effiziente LED-Lösungen.

* Pflichtfelder
Oktay Secer
Geschäftsführer, lunminatis Deutschland GmbH
 
T +49 621 290-3656
Proflbild_Oktay Secer

 

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Neuer Call-to-Action

Neuer Call-to-Action