Welche Leuchtstoffröhren werden verboten – und ab wann?
Bereits im Dezember 2018 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf verschärfte Energieeffizienzanforderungen verständigt. Nach den jetzt am 25. Dezember 2019 in Kraft getretenen Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte dürfen künftig keine ineffizienten Leuchtmittel mehr in den Verkehr gebracht werden. Dieses Verbot betrifft auch Kompaktleuchtstofflampen, die sogenannten Energiesparlampen.
Die wichtigsten Regelungen und Termine:
- Bereits seit dem 1.1.2019 sind Hochdruck-Quecksilberdampflampen verboten. Das regelt die EU-Quecksilber-Verordnung 2017/852.
- Ab 1. September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Eine Übergangsregelung bis zum 1. September 2023 gilt für T8-Leuchtstoffröhren und besonders kleine Halogenlampen.
- Ab 1. September gibt es zudem eine neue Skala für die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen. Diese reicht von A bis G.
- Ab 1. September 2023 greift das Verbot von Leuchtstofflampen auch für die T8-Leuchtstoffröhren in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter.
- Zeitgleich werden kleine Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35 aus den Sortimenten des Handels aussortiert.
Was passiert mit bereits eingebauten Leuchtstofflampen?
Zunächst einmal gilt: Unternehmen müssen die bereits genutzten Leuchtstofflampen nicht austauschen. Sobald die alten Leuchtstoffröhren nicht mehr funktionieren, müssen diese als Sondermüll entsorgt werden – keinesfalls im Altglascontainer oder im Restmüll. Die Betriebshöfe der städtischen Entsorger nehmen die gebrauchten Röhren kostenfrei entgegen. Sie können die Leuchtstofflampen auch beim Handel abgeben sowie bei einigen Drogerien und Supermärkten.
Welche Alternative zu Leuchtstoffröhren gibt es?
Die bei weitem beste Option ist es, auf LED umzustellen. LED-Leuchten senken die Energiekosten spürbar, punkten mit langer Lebensdauer und schaffen zugleich eine hohe Beleuchtungsqualität. Das steigert das Wohlbefinden und führt zu höherer Produktivität und niedrigeren Krankenständen. LED-Contracting ermöglicht es Unternehmen dabei, ein maßgeschneidertes Beleuchtungskonzept zu erhalten und die Betriebskosten ohne Eigeninvestition zu senken. Wir beraten Sie gerne über Ihr passendes LED-Beleuchtungskonzept.
Fazit
September 2021 und September 2023: Diese beiden Termine sollten sich Unternehmen im Kalender markieren, wenn sie noch alte Beleuchtungsanlagen in Betrieb haben. Sind tatsächlich noch alte Leuchtstoffröhren im Einsatz, lohnt sich in den meisten Fällen jedoch ein schnellerer Austausch. Die Einsparpotenziale durch moderne LED-Technik sind riesig – oft ist eine Verbrauchsreduzierung um bis zu 70 Prozent möglich.
Autor: Annette Vossik
Annette Vossik hat an der Fachhochschule Gießen-Friedberg im Fachbereich Energie- und Wärmetechnik ihren Abschluss zur Diplom-Ingenieurin (FH) gemacht. Von Anfang an hat sie sich dem Thema Energieeffizienz gewidmet. Seit 2006 arbeitet sie bei BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH als Energiemanagerin. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit dort sind Energieanalysen und Optimierungskonzepte für mittelständische und größere Gewerbe- und Industriebetriebe sowie soziale Einrichtungen.
Inhaltsverzeichnis
- Wärmeversorgung (13)
- Energiemanagement (12)
- Steuern und Abgaben (12)
- Dekarbonisierung (9)
- E-Mobility (9)
- Energiemessung (9)
- Energiebeschaffung Strom / Gas (8)
- Fördermittel und -programme (7)
- Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik (6)
- Photovoltaik (6)
- Rechenzentrum (6)
- Beleuchtung (5)
- Druckluft (5)
- Nachhaltigkeit (5)
- Wärmepumpe (5)
- Experten-Interview (4)
- Lastmanagement (4)
- Netzentgelte (4)
- Stromspeicher (4)
- Fernwärme (3)
- Power Purchase Agreement (3)
- Energieaudit (2)
- Wasserstoff (2)
- ISO 50001 (1)