Dekarbonisieren mit einem Transformationskonzept – Vorteile, Vorgehen und EEW-Förderung

02.02.23 12:35 von Jörg Lieske

TransformationskonzeptTransformationskonzepte unterstützen Unternehmen bei der Dekarbonisierung – mit langfristigen Strategien und kurzfristigen Maßnahmen. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Ebenso steht die Wirtschaftlichkeit bei Transformationskonzepten im Fokus. Über dieses Thema informieren Sie unsere Experten Jörg Lieske und Alexa Staak im kostenlosen Webinar „Transformationskonzepte: Dekarbonisierung nach Plan. CO2-Bilanzierung, Energieberatung und Fördermittelmanagement.“ Es findet am 8. Februar 2023 um 9:00 Uhr statt.

 

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Welche Maßnahmen sind bei der Dekarbonisierung jetzt sinnvoll? An welchen Stellschrauben können wir als Erstes drehen und wie viel bewirken wir damit? Wie bringen wir Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Planungssicherheit und Treibhausgasreduktion auf einen gemeinsamen Nenner?
Solche oder ähnliche Fragen stellen sich aktuell viele Unternehmen im Rahmen der Dekarbonisierung. Ein Transformationskonzept gibt konkrete Antworten auf sie. Denn es erstellt den notwendigen Fahrplan und legt Strategien fest, mit denen die individuellen Dekarbonisierungsziele erreicht werden sollen.

Warum setzten Unternehmen auf ein Transformationskonzept?

Transformationskonzepte eignen sich besonders für Unternehmen, die viel Energie benötigen. Das können Produktions- oder Industriebetriebe ebenso sein wie Unternehmen aus dem Gesundheitswesen.

  • Viele von Ihnen haben erkannt, dass die Kosten besonders bei fossilen Energien auf Dauer steigen werden. Dazu kommt die Liefersicherheit, die zunehmend wichtiger wird. Wer fossile Energieträger ersetzt, stellt sich in beiderlei Hinsicht besser auf. 
  • Damit einher geht das Thema Planungssicherheit, im doppelten Sinn: Denn ein Transformationskonzept macht erstens die Kosten für Energie besser planbar. Zweitens ermöglicht es die Nutzung der richtigen und zukunftsfähigen Technologien und Energieträger. Niemand möchte hier auf eine Lösung setzen, die sich am Ende als teurer herausstellt. Ein Transformationskonzept vermindert ein solches Risiko.
  • Außerdem ist das Image ein Antrieb für die Dekarbonisierung und damit einhergehend für ein Transformationskonzept. Mit dem richtigen Fahrplan kann man Treibhausgasemissionen senken und dies im Anschluss authentisch und nachvollziehbar öffentlich machen. Das ist heute auch im B2B-Bereich bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern entscheidend. 

Wie wird so etwas umgesetzt?

Jedes Unternehmen ist individuell. Daher startet ein Transformationskonzept in aller Regel mit einem Workshop. Dabei wird zunächst der  Status quo festgestellt und erste Maßnahmen und Ziele skizziert. Auf dieser Basis erarbeiten Experten dann konkrete Vorschläge zur zielsicheren und finanzierbaren Dekarbonisierung. Wie dieser Prozess genau funktionieren kann, erläutert Alexandra Staack in ihrem Interview zum Klimaschutzmanagement.

Die EEW-Förderung der Transformationskonzepte 

Bereits die Erstellung von langfristigen Konzepten zur Dekarbonisierung ist förderfähig.

Die BMWK-Förderrichtlinie Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist dabei das zentrale Förderinstrument zur Steigerung von Effizienzen in der Industrie und sie wurde zum 8. Februar 2023 um ein Modul erweitert: Modul 5 Transformationskonzepte.

Was besagt die Förderung für Transformationskonzepte?

Sie ermöglicht die Erarbeitung einer längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie.

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Anforderungen an das Transformationskonzept: Ist- und Soll-Zustand sowie Zielerreichung müssen klar erkennbar sein

Ein förderfähiges Transformationskonzept muss folgende Punkte beinhalten:

  • Darstellung des IST-Zustands der CO2-Emissionen im Basisjahr

  • Formulierung eines CO2-Neutralitätsziels bis spätestens 2045

  • Darstellung des SOLL-Zustands: ein langfristiges und konkretes CO2-Ziel. Dieses Ziel muss einer Treibhausgasreduktion von mindestens 40 Prozent relativ zum IST-Zustand innerhalb von zehn Jahren entsprechen.

  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung von IST- zu SOLL-Zustand

  • Einsparkonzept(e) für mindestens eine förderfähige Maßnahme nach EEW-Förderprogramm Modul 4

  • Darstellung zur Verankerung des Konzepts in der Unternehmensstruktur

Wer ist antragsberechtigt und wie hoch ist die Förderung?

Anträge auf Förderung können beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH online über das Portal easy-Online gestellt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird 
  • Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen

Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten bzw. 60 Prozent für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).

Die maximale Summe der förderfähigen Kosten beläuft sich auf 80.000 Euro. Antragsberechtigt sind nur Kommunen und Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Förderung erfolgt auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“.

Was wird gefördert?

Beihilfefähige Kosten sind:

  • Die Erstellung und Zertifizierung einer Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz, Scope 1&2) 

für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen.

  • Die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten

im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzepts inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen.

  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen

für die Erstellung des Transformationskonzepts: Prüfen Sie hier, ob sich eine parallele Antragstellung im Modul 3 der EEW für Sie lohnt.

  • Mögliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzepts stehen

Dies betrifft z. B. Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette), sofern der Antragsteller nachweisen kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts stehen.

Was noch wichtig ist:

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage liegt die Wartezeit aktuell bei bis zu 6 und mehr Wochen.

Für die Erstellung des Transformationskonzepts haben Sie 12 Monate Zeit. Bei begründbaren Verzögerungen besteht die Möglichkeit, diese Frist um bis zu weitere 12 Monate zu verlängern. 

Dies können zum Beispiel Verzögerungen bei den beauftragten Beratern sein. Oder es fehlen noch notwendige Arbeiten, wie die Installation und Inbetriebnahme von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die Sie zur Unterstützung der Zieldefinition des Transformationsprojekts benötigen.

Fazit

Alles beginnt mit einem ersten Schritt: Endlich wird Klimaschutzmanagement so gefördert, dass sich eine Umstellung auch für Unternehmen lohnt. Da dieser Blogartikel dieses umfassende Thema allerdings nur anreißen kann, empfehlen wir Ihnen hierzu die Teilnahme an unserem nächsten Webinar. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich, welche Förderungen möglich sind:

 

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Themen: Fördermittel und -programme

Jörg Lieske

Autor: Jörg Lieske

Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.

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