Das müssen Sie zum Betreiberwechsel im MaStR wissen

12.05.21 09:00 von Maike Schumacher

MaStR_BetreiberwechselEnergierechtliche Meldepflichten: Wenn eine im Marktstammdatenregister (MaStR) erfasste Einheit bzw. Anlage einen neuen Betreiber hat, ist diese Änderung zu registrieren. Lesen Sie, wie eine solche Erfassung funktioniert und nutzen Sie hilfreiche Verlinkungen.

Wie erkenne ich, wer der Betreiber der Einheit ist?

Jede Einheit und jede Anlage wird von genau einem Anlagenbetreiber betrieben. Dies kann eine natürliche oder juristische Person sein. Dazu gehören unter anderem rechtsfähige Personengesellschaften wie beispielsweise eine GmbH, eine GbR oder auch ein e.V. Mit dem Betrieb einer Anlage müssen sich die Marktakteure dann im MaStR als Anlagenbetreiber registrieren.

Relevant ist hierbei, wer die tatsächliche Sachherrschaft über die Anlage ausübt, ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich bestimmt und das wirtschaftliche Risiko des Anlagenbetriebs trägt.

Wer sich als Anlagenbetreiber im MaStR registrieren muss, lesen Sie hier:

Die Registrierung im Marktstammdatenregister – Darauf müssen Sie achten

Wann muss ein Betreiberwechsel registriert werden?

Wie alle Änderungen der Stammdaten, sind auch Betreiberwechsel im MaStR zu registrieren, direkt nachdem der Betreiberwechsel stattgefunden hat.

Zu einem Betreiberwechsel kann es kommen, wenn z.B. ein falscher Betreiber eingetragen oder ein Gebäude mit der darauf installierten Solaranlage verkauft oder vererbt wurde. Zu beachten ist, dass auch bei Umfirmierungen Betreiberwechsel anzuzeigen sind.

Diese Pflicht betrifft alle Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie von ortsfesten Einheiten, die Strom oder Gas erzeugen. Neben Betreibern von PV-Anlagen sind dies also auch Betreiber von Kraftwerken, BHKWs und privaten Stromspeichern.

Mehr lesen:

MaStR – Denken Sie an die Meldepflicht

Wie funktioniert die Registrierung des Betreiberwechsels?

Vorsicht: Bei einem Betreiberwechsel darf die Anlage selbst nicht neu registriert werden. Lediglich die Datenverantwortung vom bisherigen Anlagenbetreiber wird auf den aktuellen Anlagenbetreiber übertragen.

Der bisherige Anlagenbetreiber wird demzufolge abgebender Anlagenbetreiber, der zukünftige Betreiber wird aufnehmender Anlagenbetreiber, genannt.

Auf der Website des Marktstammdatenregisters der BNetzA „Registrierung eines Betreiberwechsels“ werden Sie durch die Registrierung geführt. Die Registrierung im Marktstammdatenregister und damit auch ein Betreiberwechsel ist gebührenfrei.

Der Prozess besteht aus vier Schritten:

  1. Zunächst registriert sich der aufnehmende Anlagenbetreiber im MaStR als Anlagenbetreiber. Er erhält eine MaStR-Nummer beginnend mit den Buchstaben „ABR“.

Dieser Schritt entfällt, wenn er schon als Anlagenbetreiber im MaStR registriert ist.

  1. Der aufnehmende Anlagenbetreiber übermittelt seine MaStR-Nummer außerhalb des MaStR (z.B. in einer E-Mail) an den abgebenden Anlagenbetreiber.
  2. Der abgebende Anlagenbetreiber stößt den Betreiberwechsel im MaStR an. Er wählt die entsprechende Funktion in der Einheitenansicht aus.
  3. Nach dem Erhalt einer Nachricht bestätigt der aufnehmende Anlagenbetreiber im MaStR die Übernahme der Einheit bzw. Einheiten.

→ Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Webhilfe des Marktstammdatenregisters – Betreiberwechsel

Was muss sonst noch beachtet werden?

Hat der aufnehmende Anlagenbetreiber den Prozess abgeschlossen, ist die Verbindung zwischen dem abgebenden Anlagenbetreiber und der Einheit aufgehoben. Alle Rechte und Pflichten liegen nun beim neuen Betreiber.

Der Betreiberwechsel muss außer dem MaStR auch dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Bei der Inanspruchnahme des KWK-Zuschlags muss ein Betreiberwechsel zudem beim BAFA angezeigt werden.

Der Netzbetreiber gleicht die im MaStR angebenden Daten mit den ihm vorliegenden Informationen ab. Gibt es Abweichungen, kontaktiert der Netzbetreiber den aufnehmenden Anlagenbetreiber über das MaStR. Beide sind verpflichtet, Unstimmigkeiten gemeinsam zu klären und zu korrigieren.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Fazit

So erfüllen Sie Ihre energierechtlichen Meldepflichten:

Bei einem Betreiberwechsel muss die Datenverantwortung vom bisherigen Anlagenbetreiber auf den aktuellen Anlagenbetreiber übertragen werden. Im Marktstammdatenregister (MaStR) wie auch beim Netzbetreiber und ggf. bei BAFA ist der Betreiberwechsel anzuzeigen.

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Maike Schumacher

Autor: Maike Schumacher

Maike Schumacher ist seit 2017 als Energiemanagerin bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Ihre Aufgabenschwerpunkte liegen neben der Antragstellung der Besonderen Ausgleichsregelung beim BAFA in der Betreuung verschiedenster Kunden. Diese berät sie im kaufmännischen Bereich und zu technischen Energieeffizienzmaßnahmen. Seit 2021 ist sie außerdem als Energieauditorin nach dem EDL-G beim BAFA gelistet.

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