Das Energiekostendämpfungsprogramm – welche Unternehmen können es nutzen und wie?

21.09.22 10:00 von Stefan Nitzsche

Holzdomino gestopptDie Energiepreise steigen und steigen. Das bringt die Wirtschaft in Bedrängnis. Besonders Unternehmen, die energieintensiv produzieren oder aus anderen Gründen sehr viel Strom oder Gas benötigen. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ins Leben gerufen. Es ermöglicht jetzt zeitlich begrenzte Zuschüsse für Unternehmen. In diesem Blog erhalten Sie mehr Informationen dazu.

Detaillierten Input gibt es von unserem Experten Stefan Nitzsche im kostenlosen Webinar zum Energiekostendämpfungsprogramm.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Das EKDP wurde im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg beschlossen. Und laut dem für die Vergabe zuständigen BAFA ist das Bestreben dahinter, „besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für […] Unternehmen zu vermeiden.“

Doch welche Branchen sind antragsberechtigt? Und wie können Sie für Ihr Unternehmen einen Antrag stellen?
Das ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Denn die Förderung wird in drei Stufen aufgeteilt:

Stufe 1: bis 2 Millionen Euro Förderung

  • Um diese Stufe der Förderung beantragen zu können, muss Ihr Unternehmen in der EU tätig sein. 
  • Außerdem müssen Sie, so das BAFA, „Energiebeschaffungskosten i. H. v. mindestens 3 Prozent vom Produktionswert im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr vor Beginn des Förderzeitraums“ aufweisen. 
  • Sie müssen einer Branche angehören, die im Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) aufgelistet ist. Mehr dazu hier auf Seite 44.
  • Und Ihr Unternehmen muss ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 betreiben.

Der Zuschuss zu Ihren Energiekosten beträgt in dieser Stufe maximal 30 Prozent von Februar bis Juni 2022 und von Juli bis September sind es 20 Prozent. Gedeckelt ist das Ganze mit 250.000 Euro im Monat und mit 2 Millionen Euro gesamt. 

Stufe 2: bis 25 Millionen Euro Förderung

  • Für diese Förderung muss Ihr Unternehmen alle Anforderungen der Förderstufe 1 erfüllen.
  • Dazu kommt: Im förderfähigen Zeitraum muss ein Betriebsverlust vorliegen. 
  • Was das heißt, erklären wir Ihnen gerne, auch in unserem Webinar. 
  • Außerdem ist es hier Bedingung, dass die förderfähigen Kosten mindestens 50 Prozent des monatlichen Betriebsverlusts im geförderten Monat betragen.

In dieser Stufe liegt die Zuschussquote von Februar bis Juni 2022 bei maximal 50 Prozent und von Juli bis September bei maximal 40 Prozent. Auch gibt es wieder eine Deckelung der Förderung – mit maximal 80 Prozent des Betriebsverlusts pro Monat. Insgesamt sind monatlich maximal 3.125.000 Euro und 25 Millionen Euro Förderung möglich. 

Stufe 3: bis zu 50 Millionen Euro Förderung

Die Stufe 3 weist die größten Fördersummen auf. 

  • Für diese Förderung muss Ihr Unternehmen die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen.
  • Aber anders als in Stufe 2 muss Ihr Unternehmen einer Wirtschaftsbranche angehören, die im Anhang des EU-Krisenrahmens (Anlage B des Merkblatts) gelistet sind. Die Liste haben wir Ihnen hier verlinkt, scrollen Sie einfach zu Seite 48.

Wer in den Genuss dieser Förderung kommt, kann mit bis zu 70 Prozent Zuschuss von Februar bis Juni 2022 und 60 Prozent von Juli bis September rechnen. Die Maximalförderung pro Monat beträgt hier 6.250.000 Euro und insgesamt sind es 50 Millionen Euro.

Wie kann man die Förderung beantragen? 

Das geht aktuell nur elektronisch über das Online-Portal ELAN-K2 des BAFA. Dabei untergliedert sich der Prozess der Antragstellung prinzipiell in drei Phasen. Wobei die direkte Antragstellung die Phase 1 ist.

  • Diese müssen Sie bis spätestens 30. September 2022 erledigt haben. 
  • Dafür ist es nötig, dass Sie sich im Portal registrieren.
  • Und dass Sie Ihren Antrag einreichen und alle benötigten Unterlagen vorlegen. 
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags wird die bewilligte Summe als Abschlag und als Vorschuss (80 Prozent) ausbezahlt.

In Phase 2 und 3 erfolgt jeweils eine Schlussabrechnung und der vollständige Zuschuss. Mitunter kann aber auch eine Rückforderung von zu viel gezahlten Zuschüssen eingehen. 

Wie können Sie Ihre Förderung beantragen? 

Wenn Sie dafür keine eigenen Fachleute an Bord haben, beraten und begleiten wir Sie gerne dabei. Denn die Kolleginnen und Kollegen in unserem Experten-Netzwerk – allen voran im BFE Institut für Energie und Umwelt – sind Spezialisten auf dem Gebiet der Fördermittelberatung. Nutzen Sie ihr Wissen, um Ihre Energiekosten mit dem Energiekostendämpfungsprogramm abzufedern.

Geballte Informationen im kostenlosen Webinar 

Die Beantragung des Energiekostendämpfungsprogramms muss schnell gehen. Daher haben wir ein Webinar für Sie organisiert. BFE Energiefachmann Stefan Nitzsche gibt Ihnen dabei in 30 Minuten alle Informationen an die Hand, die Sie für die Beantragung des Energiekostendämpfungsprogramms brauchen. Verpassen Sie das nicht! 

 

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Themen: Fördermittel und -programme

Stefan Nitzsche

Autor: Stefan Nitzsche

In seinen 8 Jahren bei der ALBA Group hat er unter anderem Energieaudits durchgeführt, die ISO 50001 in Unternehmen eingeführt und das Managementsystem für 200 Standorte als Energiemanagementbeauftragter betreut sowie externe Unternehmen in diesem Bereich beraten. Seit 2018 ist er bei der BFE als Energiemanager und ISO-Spezialist, seit 1,5 Jahren in der Funktion des Teamleiters im Bereich Energiemanagement. Er ist außerdem als Auditor und Referent für eine externe Zertifizierungsgesellschaft tätig.

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