Energieversorger-Insolvenz: Was Kunden tun müssen

10.12.19 09:25 von Alexander Skrobuszynski

Energieversorger InsolvenzDie aktuelle Insolvenz des Energielieferanten natGAS ist kein Einzelfall: Immer wieder kommt es in den letzten Jahren vor, dass ein Energieversorger seine Kunden nicht mehr beliefern kann. Für Privathaushalte greifen hier vielfältige Absicherungsmechanismen aber was bedeutet dies für betroffene Unternehmen? Wird ihnen im schlimmsten Fall der Strom abgestellt bzw. der Gashahn zugedreht? Welcher neue Partner ist solide und bietet die notwendige Kompetenz? Wer beherrscht alle geforderten Leistungen? Lesen Sie mehr in diesem Blogbeitrag.

Wie kommt es zur Insolvenz eines Energieversorgers?

Ein Strom- bzw. Gaslieferant verdient sein Geld nur mit der gehandelten Energie. Die Margen in diesem Bereich sind sehr eng – bei Strom beispielsweise oft nur wenige Zehntel Cent pro Megawattstunde. Der Energiehändler trägt aber das gesamte Inkassorisiko eines Kunden. Zahlungsausfälle von Firmen können für den Energieversorger dann eine große Bürde sein. Dies trifft umso mehr zu, wenn der Energieversorger keine Rücklagen oder Werte innerhalb des eigenen Unternehmens hat.

Was passiert, wenn betroffene Kunden nichts unternehmen?

Das hängt davon ab, an welches Netz sie angeschlossen sind. Für alle Letztverbraucher, die ihre Energie direkt über ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck beziehen, greift nahtlos die mitunter sehr teuren Tarife der Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Diese gilt für drei Monate.  

Für RLM Kunden im Mittelspannungs- und Mitteldrucknetz greift diese gesetzliche Absicherung so nicht. Ob sie weiterhin mit Energie versorgt werden, hängt vom zuständigen Netzbetreiber ab und ist auf dessen Homepage veröffentlicht. Im schlimmsten Fall kann einem betroffenen Unternehmen ein Lieferstopp drohen.

Beispiel natGAS: mehrere 100 Industriekunden müssen sich aktiv um die Versorgung durch einen neuen Versorger kümmern.

Was sollten Kunden bei der Energieversorger-Insolvenz unternehmen

Sondervertragskunden sollten sich umgehend nach einem neuen Lieferanten umschauen, um ihre Versorgung sicherzustellen. Denn aufgrund regulatorischer Wechselprozesse benötigt der neue Lieferant mindestens 10 Arbeitstage, bis er eine neue Versorgung gewährleisten kann. Beispiel natGAS Insolvenz: Kunden von natGAS werden laut dem zuständigen Insolvenzverwalter nur bis Ende des Jahres 2019 beliefert. Durch die hektische Vorweihnachtszeit und die anstehenden Feiertage drängt hier für viele Firmenkunden die Zeit. Deshalb gilt: Am besten sofort Kontakt mit dem neuen Lieferanten aufnehmen. Er klärt dann auch mit dem zuständigen Netzbetreiber, wie es weitergehen kann.

Doch auch Firmen, die in die Ersatzversorgung fallen, sollten aktiv werden: Diese Ersatzversorgungslieferung wird meist zu hohen Preisen abgerechnet und passt nicht zur bisherigen Beschaffungsstrategie.

 

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Können Kunden kurzfristig einen neuen Versorger finden?

Bundesweite, große Anbieter wie MVV sind auf kurzfristige Wechsel eingestellt. Sie bieten Unternehmen, die von der Insolvenz ihres Energieversorgers betroffen sind, flexible Unterstützung an. Dazu gehört, dass der Energiebedarf der Firmen kurzfristig neu abgesichert wird und betroffene Unternehmen so schnell wie möglich eine seriöse, günstige Übergangslösung erhalten. Jetzt Energieversorger wechseln!

Welche Anbieter kommen in Frage?

Eine Insolvenz im Lieferantenkreis ist für Unternehmen stets mit erhöhtem Aufwand verbunden. Wer sich künftig davor schützen möchte, wählt einen soliden, leistungsstarken Partner. Dazu gehören beispielsweise Anbieter, die selbst als Grundversorger aktiv sind und eine gesunde Geschäftsgrundlage aufweisen.

Lohnt es sich, die Beschaffungsstrategie zu überprüfen?

Der neue Partner sollte umfassend beraten können: auch zur passenden Vertragsform und der besten Beschaffungsstrategie:

  • Stichtagsbeschaffung bzw. Festpreismodell
  • Strukturierte Beschaffung bzw. Tranchenmodell
  • Portfoliomanagement

Eine Insolvenz wie bei natGAS kann damit eine Gelegenheit sein, die eigene Beschaffungsstrategie auf den Prüfstand zu stellen: Mit einem erfahrenen neuen Partner an der Seite.

Fazit

Meldet ein Energieversorger Insolvenz an, lohnt es sich in aller Regel, sehr zeitnah zu handeln. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die einen hohen Verbrauch haben. Entscheidend ist es deshalb, einen seriösen Partner zu finden, der schnell und flexibel reagieren kann. MVV etwa ist als bundesweit agierender Anbieter auf kurzfristige Wechsler eingestellt. Unternehmen können dabei die Chance nutzen, die bestehende Vertragsform zu überprüfen: Vielleicht ist ein anderes Vertragsmodell noch attraktiver – Stichwort Tranchenmodell? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Themen: Power Purchase Agreement

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Alexander Skrobuszynski

Autor: Alexander Skrobuszynski

Alexander Skrobuszynski ist seit 2005 für die MVV Energie Gruppe tätig und übernahm 2011 als Teamleiter das Kundensegment „Mittelstand“. Innerhalb des Konzerns verantwortet er zeitweise zusätzlich Funktion als Produktmanager.

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