Der Staat beteiligt sich an Ihren Investitionen zur Steigerung der eigenen Energieeffizienz: Das ermöglicht die Anfang 2019 neu gestaltete Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen. Dabei fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auch Messtechnik und Energiemanagement-Systeme durch Investitionszuschüsse von bis zu 40 Prozent. Die ersten Erfahrungen mit dem flexibleren und vereinfachten Förderprogramm sind positiv. Lesen Sie mehr über die neuen Möglichkeiten – und was Unternehmen über die Förderung in Modul 3 wissen sollten.
Wer kann die Förderung für Energiemanagementsysteme in Anspruch nehmen?
Das BMWi-Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ ist auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgerichtet. Attraktive Förderungen in Form von Investitionszuschüssen erhalten Firmen mit ISO 50001, EMAS oder einem alternativen System nach SpaEfV.
In unserer kostenfreien Webinaraufzeichnung erläutern wir Ihnen unter anderem, warum Sie ein Energiemanagement-System und kein einfacheres System verwenden sollten.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es insgesamt?
Zum 1. Januar 2019 hat das BMWi alle vorhandenen Fördermaßnahmen und Programme zusammengefasst. Mit dem neuen, integrierten Programm will es komplexere, bereichsübergreifende Maßnahmen noch wirksamer unterstützen. Auch Einzelmaßnahmen fördert das BMWi weiterhin, zusammengefasst in vier Fördermodulen:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Welche Förderung umfasst das Modul 3?
Die Bundesregierung sieht bei kleineren und mittleren Unternehmen weiterhin große Potenziale bei der Energieeffizienz. Deshalb unterstützt sie Firmen, die ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem erwerben, installieren oder in Betrieb nehmen. Dazu gehören:
- Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
- Technologie, die zur Erfassung von Energieströmen dient oder als Teil eines Energie- oder Umweltmanagementsystems fungiert.
- Steuer- und Regelungstechnik für Systeme und Prozesse. Voraussetzung: Diese wird vornehmlich für die Verringerung des Energieverbrauchs eingesetzt.
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Was zählt zu den förderfähigen Investitionskosten?
Dazu gibt es sehr konkrete Vorgaben, die verschiedene Bereiche umfassen. Förderfähig sind grundsätzlich:
- Lizenzen zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
- Sensoren, die in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. ein alternatives System integriert werden
- Analog-Digital-Wandler
- Aktoren, die Energieströme effizient steuern bzw. regeln
- Datenlogger und Gateways, die Sensordaten zur Softwarelösung übertragen und die zur quantifizierbaren Verringerung des Energieverbrauchs führen sollen
- Personaleinweisungen und -schulungen durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
- Bei Energiemanagement-Software als Cloud-Dienst: die vollständigen externen Kosten zur Nutzung
Die Energiemanagement-Softwarelösung Ihres Unternehmens ist in ein Prozess- bzw. Gebäudeleitsystem integriert? Dann sind die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.
Fazit
Das Förderangebot von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten ist für kleine und mittlere Unternehmen sehr attraktiv. Wichtig ist es jedoch, jenseits der Fördermittel die richtige Dimensionierung der Messsysteme im Blick zu behalten. Die Schritte dahin: Die Förderfähigkeit prüfen, Fördermittel beantragen und den Antrag bewerten, planen und auslegen. Hier bietet es sich an, Expertenrat einzuholen – damit der Fördervorteil nicht durch fehldimensionierte Systeme „aufgefressen“ wird.
Sie haben keine Zeit sich selbst um Ihr Energiemanagement und die damit einhergehenden Maßnahmen und Förderungen zu kümmern? Dann mieten Sie doch einfach einen Energiemanager nach Bedarf. Weitere Infos!