NEU! Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen (KfW-Programm 441)

13.01.22 08:30 von Manuela Essert

kfW-Programm_441_Zuschuss_LadesaeuleUm Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte zu erleichtern, hat die Bundesregierung ein neues Programm aufgelegt. Dieses unterstützt beim Kauf und der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Erfahren Sie das Wichtigste hier in diesem Blogartikel.

Die Förderrichtlinie für das lange erwartete Programm der KfW wurde am 17.11.2021 veröffentlicht. Anträge können seit dem 23.11.2021 über die Internetseite der KfW gestellt werden:

Bis zu 900 Euro Förderung pro Ladepunkt

Über die staatliche Förderbank KfW wird ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen gewährt.

Förderberechtigt sind Unternehmen und Kommunen, die das Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten ermöglichen wollen.

Gefördert werden mit 900 Euro je Ladepunkt

  • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen

Die Gesamtkosten müssen bei mindestens 1.285,71 Euro liegen. Der maximale Zuschuss je Standort beträgt 45.000 Euro. Dabei ist es gleich, ob Ihr Unternehmen in einem neu gebauten oder in einem bestehenden Gebäude ansässig ist.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energien genutzt wird.

Daher sollten Sie vorab einen Stromliefervertrag für Erneuerbare Energien abschließen bzw. einen Stromvertrag auf Basis Erneuerbarer Energien direkt über Ihren Energieversorger regeln.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Schritt für Schritt: So funktioniert das KfW-Programm 441

  1. 1. Schritt: Sie beantragen den Zuschuss

Gleich zu Beginn geben Sie die Anzahl der Ladepunkte an. Kommen später noch weitere Ladepunkte hinzu, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden. Auch sind je nach Unternehmenstyp und Rechtsform unterschiedliche Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochzuladen (detaillierte Informationen finden Sie hier).

  1. 2. Schritt: Sie führen die Installation durch

Sobald Sie Ihre Antragsbestätigung erhalten haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

  1. 3. Schritt: Sie erfassen Ihre Ladestationen

Nachdem Sie Ihre Ladestationen in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform Berichterstattung Ladeinfrastruktur der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH).

  1. 4. Schritt: Sie bestätigen die Erfassung der Stationen und erhalten Ihren Zuschuss

Mit der Reporting-ID von der NOW sowie allen Rechnungen über die förderfähigen Leistungen Ihrer Fachunternehmen bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestationen auf der Online-Plattform der NOW sowie die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Danach wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Gut zu wissen:

Sowohl bei der Antragstellung als auch bei dem geforderten halbjährlichen Reporting auf der Online-Plattform Berichterstattung Ladeinfrastruktur der NOW unterstützt Sie das Team von MVV Enamic gerne.

Möchten Sie sich informieren, wie Sie sicher und aufwandsarm eine Ladeinfrastruktur etablieren können? Dann klicken Sie auf diesen Link:

Das machen wir einfach: Klimaschutz durch E-Mobility

Lässt sich der Zuschuss kombinieren?

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten oder Zuschüssen ist zwar innerhalb der Ladestationen nicht möglich. Für zusätzliche Vorhaben können Sie allerdings weitere KfW-Förderprodukte nutzen.

Falls Sie also Ihre Umstellung hin zu einer klimafreundlichen Flotte zum Beispiel mit Photovoltaik kombinieren möchten, erhalten Sie Unterstützung für die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen mit Speicher (KfW - Erneuerbare Energien).

Weitere Vorgaben und Regularien finden Sie direkt auf der Seite der KfW.

Fazit

Der Einstieg in die Elektromobilität wird für Unternehmen und Kommunen immer attraktiver. Bei der neuen Förderung KfW-Programm 441 werden nicht-öffentliche Ladepunkte für Flotten- und Mitarbeiterfahrzeuge mit bis zu 70 Prozent der Ausgaben gefördert. Voraussetzung ist, dass der geladene Strom aus Erneuerbaren Energien stammt.

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Themen: E-Mobility, Fördermittel und -programme

Manuela Essert

Autor: Manuela Essert

Als langjährige BFE-Mitarbeiterin ist Manuela Essert seit März 2021 innerhalb der Taskforce Fördermittel zuständig für den Bereich Elektromobilität. Sie berät gerne wenn es um Möglichkeiten und Vergleiche von Förderprogrammen für Geschäftskunden geht.

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