So profitiert auch Ihr Unternehmen vom Regelenergiemarkt

26.01.17 12:54 von David Wagenblass

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In einem stabilen Stromnetz befinden sich erzeugte und verbrauchte Energie im Gleichgewicht. Es gibt aber auch unvorhergesehene Schwankungen – dann kommt die Regelenergie ins Spiel. Speziell qualifizierte Stromanbieter bieten Regelenergie an und stehen mit dieser Reserve bereit, um das Netz stabil zu halten. Die Stromkunden profitieren davon. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, selbst auf dem Strommarkt Regelenergie anzubieten und so zusätzliche Erlöse zu erzielen. In dem folgenden Beitrag zeigen wir, wie das funktioniert und wie Ihr Stromversorger Sie dabei unterstützen kann.

Stille Reserve für das Stromnetz

Der Idealzustand im Stromnetz sieht so aus: Erzeugte Energie und Verbrauch befinden sich in einem stetigen Gleichgewicht. Stromproduzenten und Netzbetreiber tun viel, um diesem Gleichgewicht möglichst nahezukommen. Die Stromerzeuger müssen genaue Prognosen darüber abgeben, wie viel Strom sie produzieren und liefern werden. Die Energienachfrage lässt sich ebenfalls recht genau vorhersagen. Das sorgt in Deutschland für eine stabile Stromversorgung.

Dennoch kann es zu unvorhergesehenen Schwankungen kommen, sowohl auf Erzeuger- als auch Nachfrageseite. Wenn die produzierte Menge und die Nachfrage voneinander abweichen, kommt die Regelenergie ins Spiel. Sie sorgt als Reserve dafür, dass das Stromnetz auch bei unvorhergesehenen Schwankungen stabil bleibt. Bei plötzlich steigender Nachfrage wird die Regelenergie (auch als „Regelleistung“ bezeichnet) kurzfristig in das Stromnetz eingespeist und gleicht die Schwankungen aus.

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Positive und negative Regelenergie

Unterschieden wird zwischen „positiver Regelenergie“ und „negativer Regelenergie“. Bei positiver Regelenergie handelt es sich um den beschriebenen Ausgleich einer unvorhergesehenen Nachfrage nach Strom. Es kann im Netz aber auch zu einem Überangebot an Strom kommen, etwa wetterbedingt durch hohe Leistungen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Bei einem solchen Leistungsüberschuss muss dem Stromnetz kurzfristig Strom entzogen werden. In diesem Fall spricht man von „negativer Regelleistung“. Sie wird erbracht, indem Stromabnehmer dem Netz kurzfristig Strom entziehen oder indem Kraftwerke gedrosselt oder ganz heruntergefahren werden.

Drei Arten von Regelleistung

Verantwortlich für den Ausgleich von kurzfristigen Ungleichgewichten im Stromnetz sind vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die Bundesnetzagentur hat das Bundesgebiet entsprechend in vier Regelzonen aufgeteilt. Die Übertragungsnetzbetreiber schreiben die in ihren Regelzonen erforderlichen Kapazitäten öffentlich über eine Internetplattform aus. Stromanbieter, die sich an den Ausschreibungen für Regelleistung beteiligen möchten, müssen sich zuvor bei einem der vier Übertragungsnetzbetreiber „präqualifizieren“. Sie müssen also nachweisen, dass sie die technischen Anforderungen erfüllen, um die benötigte Regelleistung erbringen zu können.

Dabei werden drei Arten von Regelleistung unterschieden:

  • Primärregelenergie wird bei einem unvorhergesehenen Ungleichgewicht im Stromnetz zuerst aktiviert. Die Stromanbieter müssen die vereinbarte Leistung innerhalb von 30 Sekunden bereitstellen.
  • Sekundärregelenergie muss innerhalb von fünf Minuten verfügbar sein.
  • Die Minutenreserve löst schließlich die Sekundärregelenergie ab. Sie wird innerhalb von 15 Minuten eingesetzt.

Unterscheidung Strombörse – Regelenergiemarkt

Derzeit gibt es in Deutschland 62 präqualifizierte Stromanbieter, die mindestens eine der Regelleistungen bereithalten. Der von den Übertragungsnetzbetreibern organisierte Regelenergiemarkt ist nicht zu verwechseln mit der Strombörse. Dort wird die Strommenge gehandelt, die zur Deckung der tatsächlichen Nachfrage benötigt wird, einschließlich der vorhersehbaren Schwankungen. Auf dem Regelenergiemarkt werden dagegen keine Stromlieferungen gehandelt, sondern die Verpflichtung, bei unvorhergesehenen Schwankungen eine bestimmte Menge positiver oder negativer Regelenergie bereitzustellen.

Kosten der Regelleistung

Für die Regelenergie erhalten die Stromanbieter eine aus zwei Teilen bestehende Vergütung. Für die bereit gehaltene Leistung – also die Verpflichtung, bei unvorhersehbaren Schwankungen die benötigte Energie zu liefern – erhalten sie einen Leistungspreis. Die Kosten für den Leistungspreis werden über die Nutzungsentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt.

Müssen die Stromanbieter die garantierte Regelenergie tatsächlich liefern, erhalten sie für die gelieferte Menge zusätzlich einen Arbeitspreis. Den Arbeitspreis stellt der Übertragungsnetzbetreiber wiederum dem Anbieter in Rechnung, der seine auf der regulären Strombörse verkaufte Einspeisung nicht vollständig leisten konnte. Diese Ausgleichszahlung wird als „Ausgleichsenergie“ bezeichnet. Der Mechanismus greift auch, wenn ein Kraftwerk mehr als die vereinbarte Menge ins Stromnetz einspeist. Dann wird die Ausgleichsenergie für die zu erbringende „negative Regelleistung“ fällig – also für die Abnahme des überzähligen Stromes. Die Ausgleichsenergie muss aber nicht für jeden Stromanbieter separat berechnet werden. Vor allem kleinere Anbieter schließen sich häufig in Bilanzkreisen zusammen, über die die Ausgleichsenergie abgerechnet wird.

Vom Regelenergiemarkt profitieren: Stromkunden werden zu Anbietern

Stromverbraucher profitieren nicht nur durch das stabile Stromnetz von der Regelenergie. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst am Regelenergiemarkt teilzunehmen und dort Regelenergie anzubieten. Dies kommt etwa für Unternehmen infrage, die selbst Strom produzieren – etwa in einem Blockheizkraftwerk (BHKW), einer anderen Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), einem Gaskraftwerk oder einem Notstromaggregat.

Der Stromanbieter des Unternehmens verbindet diese Anlagen mit seinem zentralen System und stellt über diese Vernetzung auch die Verbindung zum Regelenergiemarkt her. Auf diese Weise wird der Stromkunde selbst Anbieter von Regelleistung und kann Erlöse aus dem Leistungspreis und (wenn der Strom tatsächlich abgerufen wird) aus dem Arbeitspreis erzielen. Damit erhöht der Stromkunde die Wirtschaftlichkeit seiner Anlagen oder erzielt sogar Erlöse aus seinem bislang kaum genutzten Notstromaggregat.

Voraussetzungen für das Angebot von Regelleistung sind unter anderem:

  • Der eigene Stromversorger muss ein präqualifizierter Stromanbieter sein und selbst am Regelenergiemarkt teilnehmen.
  • Der Stromkunde verfügt über eigene Anlagen zur Stromerzeugung und über freie Kapazitäten zur Bereitstellung von Regelenergie.
  • Die Anlagen erfüllen auch bei einer Bereitstellung von Regelenergie weiterhin ihren ursprünglichen Zweck (etwa die gesicherte Versorgung durch ein Notstromaggregat).

Negative Regelleistung können Unternehmen auf dem Regelenergiemarkt ebenfalls anbieten und sich vergüten lassen. Voraussetzung ist, dass sie über Speichermöglichkeiten für Strom oder über regelbare Anlagen verfügen, die sich kurzfristig aktivieren lassen und den überschüssigen Strom aus dem Netz abnehmen.

Setzen Sie sich mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung. Er wird Ihnen sagen, ob für Ihr Unternehmen eine Teilnahme am Regelenergiemarkt möglich ist.

Fazit

Regelenergie hält unser Stromnetz stabil. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn Angebot und Nachfrage im Netz unvorhergesehene Schwankungen aufweisen und sich durch an der Strombörse gehandelten Strom nicht mehr ins Gleichgewicht bringen lassen. Anders als an der Strombörse wird am Regelenergiemarkt nicht mit Strom gehandelt, der die tatsächliche Nachfrage decken soll. Angeboten wird dort die Bereitschaft, bei unvorhergesehenen Schwankungen eine bestimmte Menge Regelenergie bereitzustellen. Stromkunden profitieren nicht nur durch das stabile Stromnetz von der Regelenergie. Wenn sie über entsprechende Anlagen verfügen, können sie auch selbst erzeugten Strom als Regelleistung auf dem Regelenergiemarkt anbieten – und so sogar mit selten genutzten Anlagen wie Notstromaggregaten zusätzliche Erlöse erzielen.

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David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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