Abgaben und Umlagen 2020: Können Sie von Privilegierungen profitieren?

14.11.19 09:06 von Erik Reiß

Abgaben & Umlagen 2020Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland drohen im Jahr 2020 erneut höhere Strompreise. Grund dafür ist ein kräftiger Anstieg der EEG-Umlage, die inzwischen allein mehr als ein Viertel des Strompreises ist. Auch zwei weitere Umlagen steigen, lediglich die KWK-Umlage sinkt leicht. Sonderregeln gibt es für energieintensive Unternehmen, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. Erfahren Sie hier, was sich bei den Abgaben und Umlagen 2020 ändert und ob Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung Privilegierungen in Anspruch nehmen kann.

Abgaben und Umlagen basieren auf gesetzlichen Vorgaben und sind wesentliche Bestandteile des Strompreises. Unter dem Strich verursachen diese zusammen mittlerweile über die Hälfte des Strompreises. So bezahlt beispielsweise ein mittelgroßes Altenpflegeheim bei einem Verbrauch von 1,25 GWh/a heute bereits knapp 10 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) an Abgaben, Umlagen und Steuern. Bei einem Strompreis von 17 ct/kWh sind dies fast 60 Prozent.

Abgaben und Umlagen 2020 – was auf Sie zukommt:

EEG-Umlage steigt deutlich

Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) steigt 2020 um 5,5 Prozent. Sie beträgt im kommenden Jahr 6,756 ct/kWh, für 2019 liegt sie bei 6,405 ct/kWh.

  • Die EEG-Umlage dient dem Umbau des Energiesystems von der nicht-nachhaltigen Nutzung von fossilen Energieträgern und der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien. Sie verursacht mehr als ein Viertel des Strompreises und ist damit einer der größten Kostenblöcke auf der Stromrechnung.
  • Privilegierungen gibt es für stromintensive Unternehmen aus bestimmten Branchen. Diese müssen im internationalen Wettbewerb stehen und im letzten Geschäftsjahr mehr als eine Gigawattstunde Strom verbraucht haben. Dann greift die „Besondere Ausgleichsregelung“.

KWKG-Umlage: leichte Entlastung

Die KWKG-Umlage sinkt zum dritten Mal in Folge leicht. Nichtprivilegierte Letztverbraucher bezahlen im kommenden Jahr 0,226 ct/kWh (2019: 0,280 ct/kWh).

  • Mit der Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Anlagenbetreiber erhält durch sie einen Zuschlag vom Stromnetzbetreiber für den in einem BHKW oder in einer MikroGasTurbine (MGT) erzeugten Strom.
  • Stromintensive Unternehmen können auch bei der KWKG-Umlage eine Privilegierung beantragen.

Laden Sie sich auch unser kostenfreies Whitepaper zu den Abgaben und Umlagen für 2020 herunter und haben Sie alle Zahlen auf einen Blick.

§ 19 StromNEV-Umlage steigt

Die Abgabe für die ersten 1.000.000 kWh/a erhöht sich um 17,4 Prozent auf 0,358 ct/kWh (Letztverbrauchergruppe A). Dies bedeutet ein Plus von 0,053 ct/kWh. Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale Umlage von 0,050 ct/kWh. 

  • Die §19 StromNEV-Umlage dient dazu, einen Ausgleich für die individuellen Netzentgelte privilegierter Unternehmen zu schaffen.
  • Sparen können energieintensive Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe oder Schienenverkehr deren Stromkosten im vergangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Sie bezahlen für Strommengen, die über 1.000.000 kWh hinausgehen, maximal 0,025 ct/kWh.

Offshore-Netzumlage bleibt gleich

Bei dieser Umlage gibt es keine Veränderung. Sie beträgt wie im Vorjahr 0,416 ct/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher.

  • Diese Umlage deckt die Kosten für den Netzanschluss der Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee ab.
  • Privilegierungen gelten für bestimmte Abnahmestellen entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

Umlage für abschaltbare Lasten steigt leicht

Diese Netzumlage liegt 2020 bei 0,007 ct/kWh (2019: 0,005 ct/kWh).

  • Die Umlage gleicht Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von „Abschaltleistung“ aus. Diese fließen beispielsweise an Industriebetriebe, die vorübergehend auf ihre Stromlieferung verzichten können, wenn gerade nicht genügend Strom im Netz vorhanden ist.
  • Die Umlage muss stets voll gezahlt werden. Es gibt keine Privilegierungen.

Bilanzierungsumlagen (Erdgas) sinken mehrheitlich

Die Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und GASPOOL haben die Bilanzierungsumlage im Bereich Gas zum 1. Oktober 2019 gesenkt.

Bei GASPOOL beträgt die Bilanzierungsumlage im genannten Zeitraum für RLM-Entnahmestellen 0,0015 ct/kWh, für SLP-Entnahmestellen 0,029 ct/kWh. NetConnect Germany (NCG) erhebt für den gleichen Zeitraum eine Bilanzierungsumlage von 0,010 ct/kWh. Diese gilt sowohl für SLP- als auch für RLM-Entnahmestellen.

  • Diese Umlage deckt den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie.
  • Es gibt keine Privilegierungen.

Fazit

Die Strompreise in Deutschland sind im europäischen Vergleich bereits sehr hoch – 2020 könnten sie durch die Erhöhung der Umlagen, Abgaben und Steuern noch weiter steigen. Denn diese stehen heute bereits in den meisten Fällen für über die Hälfte des Strompreises. Unternehmen und Einrichtungen sollten daher prüfen, ob sie Privilegierungen in Anspruch nehmen können. Möglich ist dies für mehr von ihnen als oftmals bekannt.

Neuer Call-to-Action (CTA)

Themen: Steuern und Abgaben

Erik Reiß

Autor: Erik Reiß

Erik Reiß ist seit 1999 in verschiedenen Positionen, aktuell als Energiemanager, beim BFE Institut für Energie und Umwelt (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Seine Aufgabenschwerpunkte liegen in der Durchführung von Effizienzberatungen sowie in der Erstellung von kaufmännischen und technischen Potenzialanalysen. Zusätzlich verantwortet er bei BFE den Fachbereich Gesetzliche Regelungen.

* Pflichtfelder

Informiert bleiben

Wir informieren Sie über die Themen Energieeffizienz, Energiebeschaffung, clevere Energielösungen sowie aktuelle Trends und Technologien.

Los geht's