Heizkesseltausch: Wer zu spät kommt ...

17.09.20 10:51 von Richard Sommer

Schnell HeizkesseltauschStammt Ihr Heizkessel noch aus der Zeit der deutschen Wiedervereinigung? Dann gilt: „Wer zu spät kommt, den bestraft der Gesetzgeber“. Denn alte Ölkessel haben nach 30 Jahren ausgedient. Wer die Frist versäumt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Lesen Sie mehr über die Hintergründe, die Alternativen – und warum es sich lohnt, noch vor dem Fristende aktiv zu werden.

Was bedeuten die Austauschpflicht und das Ölheizungs-Verbot?

Nach 30 Jahren ist Schluss für alte Öl- und Gaskessel – und ab 2026 sind neue Ölheizungen i.d.R. verboten: Das ist eine verkürzte Zusammenfassung, doch sie bringt den aktuellen Stand der Gesetzgebung auf den Punkt. Genauer gesagt der Energieeinsparverordnung (EnEV), die zum 1.11.2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wird. Das sind die Fakten:

  • Austauschpflicht für alte Kessel: Sie betrifft Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind. Sie gilt für Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW.
  • Einbauverbot ab 2026: Danach dürfen in der Regel keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden – es sei denn, es gibt keine Alternative. Weiterhin erlaubt sind Hybridsysteme, also etwa Ölheizungen in Kombination mit Solarthermie.

Näheres zu den Einzelheiten und Ausnahmen finden Sie in unserem Whitepaper ‚Heizkesseltausch‘.

Wann sollten Sie einen Austausch prüfen?

Am besten sofort, denn moderne Anlagen sind wesentlich effizienter und verbrauchen weniger Energie. Zudem können Förderungen zwischen 30 und 45 Prozent drin sein.  

Seit 2020 bekommen Sie nur noch Förderungen für Heiztechniken, die erneuerbare Energien mit einbinden. Dabei ist für die Förderung das Alter einer mit Öl betriebenen Heizungsanlage nicht entscheidend. Die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung muss lediglich mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Bevor Sie sich für ein System entscheiden, sollte Sie neben einem hydraulischen Abgleich auch den Wärmebedarf des Gebäudes per Heizlastberechnung ermitteln (lassen). Dabei muss man zwar oft auf Schätzungen zurückgreifen. Doch nur so stellen Sie sicher, dass die Leistung der Heizung zu Ihrer Immobilie passt.

Prüfen sollten Sie auch Fragen wie:

  • Passt die bisher installierte Leistung noch? Oder hat sich der Bedarf aufgrund von Einsparmaßnahmen, neuen Produkten, geänderten Prozessen oder anderen Faktoren geändert?
  • Sind die Möglichkeiten für Effizienzmaßnahmen ausgeschöpft? Oder lässt sich der Bedarf in einem vorgelagerten Schritt senken, sodass die neue Anlage kleiner dimensioniert werden kann?
  • Passen die Temperaturen noch oder kann man sie absenken?
  • Ist der Einsatz von fossilen Brennstoffen noch dauerhaft gewollt? Oder passt er nicht in die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens?

Welche Handlungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen?

Im Kern haben Sie zwei Möglichkeiten.

  • Alt gegen neu. Bis 2026 können Sie den alten Ölkessel durch einen neuen ersetzen. Doch selbst neue Ölheizungen stoßen deutlich mehr CO2 aus als andere Anlagen. Hinzu kommt die absehbar steigende CO2-Steuer, die Öl schrittweise weiter verteuern wird.
  • Alt gegen ‚grün‘. Pellet, BHKW, Solarthermie plus Gas-Brennwertkessel, Wärmepumpe oder Fernwärme: Es gibt eine ganze Reihe von effizienten, klimafreundlicheren Varianten. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Whitepaper ‚Heizkesseltausch‘.

Wie lässt sich die Finanzierung gestalten?

Je nach Immobilie, Heizungsanlage und Bedarf können fünf- oder sogar sechsstellige Anfangsinvestitionen erforderlich sein. Immer mehr Unternehmen nutzen daher ein Contracting-Modell: Damit entlasten Sie sich von hohen initialen Eigeninvestitionen. Der Contracting-Partner berechnet stattdessen eine monatliche Pauschale über die Vertragslaufzeit hinweg. Erfahren Sie mehr über Wärme-Contracting.  

Fazit

Den alten Öl- oder Gaskessel in Frührente schicken: Das lohnt sich nicht nur, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Denn neue Technologien ermöglichen heute eine deutlich höhere Effizienz. Damit sinken Energieverbrauch und laufende Kosten, und zugleich leisten Sie einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Bei der Wahl der passenden, optimal dimensionierten Lösung ist es sinnvoll, sich erfahrene Experten an die Seite zu holen. Diese können auch zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten beraten, etwa zum Wärme-Contracting-Modell.

Informieren Sie sich auch in unserem kostenfreien Webinar am 24. September um 09:00 Uhr über Ihre Möglichkeiten beim Tausch des alten Heizkessels. Seien Sie live dabei und stellen Sie Ihre Fragen direkt unseren Experten.

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Richard Sommer

Autor: Richard Sommer

Richard Sommer ist seit 2018 als Vertriebsingenieur Immobilienwirtschaft bei der MVV Enamic GmbH tätig. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Wärmewende, Erneuerbare Energien und Elektromobilität. Davor absolvierte er den Studiengang Wirtschaftsingenieur Msc. mit dem Fokus auf Energie- und Ressourcenmanagement an der TU-Berlin.

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