ISO 50001 – Zertifizierung unter außergewöhnlichen Umständen

08.04.20 15:15 von Stefan Nitzsche

ISO-50001 ZertifizierungWie wirkt sich die aktuelle Situation auf die ISO-Zertifizierungen aus? Ändern sich dadurch etwaige Fristen? Droht stromkostenintensiven Unternehmen der Verlust der EEG-Umlagen-Reduzierung, wenn sie die ISO-Zertifizierung nicht fristgerecht einreichen können? Wir haben einen aktuellen Überblick für Sie zusammengestellt, damit Sie sicher zur Zertifizierung kommen. Ausführliche Informationen erhalten Sie zudem in unserem Webinar am 21. April 2020.

Welche Auswirkungen hat die momentane Lage auf die ISO-Zertifizierungen?

Zertifizierungen nach ISO 50001:2018 sind prinzipiell auch jetzt möglich. Dabei hängt es von der Situation des jeweiligen Unternehmens ab, ob die Zertifizierung abgeschlossen oder nur teilweise durchgeführt werden kann. Betriebe sollten deshalb jetzt Rücksprache mit ihrem Zertifizierer halten und prüfen, wie sie am besten vorgehen.

Zu klären ist beispielsweise, ob die Produktion geschlossen ist oder ob Externe (Energieauditoren) noch das Betriebsgelände betreten dürfen. Lässt sich die Zertifizierung nicht fristgerecht abschließen, müssen Unternehmen dies gegenüber dem BAFA begründen. Ein externer Energieberater hilft dabei, die Dokumentation für eine etwaige Fristverlängerung zusammenzustellen.

 

In unserem Webinar geht es darum, wie Sie auch jetzt sicher durch die ISO-Zertifizierung 50001 kommen. Erfahren Sie, welche Fristen für Sie gelten und was das BAFA nun von Ihnen benötigt. Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten und vermeiden Sie Stress und Hektik in der zweiten Jahreshälfte.

Das Webinar "Auch in 2020 sicher durch die ISO 50001" findet statt am 21. April, um 11:00 Uhr.

Wwebinar ISO 50001

Erhalten stromkostenintensive Unternehmen auch weiterhin die reduzierte EEG-Umlage (BesAR)?

Das BAFA hat signalisiert, dass es die momentane Gesamtsituation als „höhere Gewalt“ werten und Nachsicht gewähren wird. Das ist eine gute Nachricht für stromkostenintensive Unternehmen nach §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017: Sie profitieren auch im kommenden Jahr von der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG. Dies gilt auch, wenn der Betrieb den Antrag nicht vollständig und fristgerecht stellen konnte – etwa weil das fristrelevante Dokument „Zertifizierungsbescheinigung“ nicht vorlag.

Unternehmen müssen den Antrag jedoch umgehend stellen, wenn die Lage es wieder zulässt. Außerdem sollten sie dokumentieren, warum sich die Zertifizierung verzögert hat. Diese Begründung muss dem BAFA im Rahmen einer Stichprobenkontrolle vorgelegt werden. Unternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, dem BAFA die Verzögerung proaktiv zu melden.

Wie sollten Unternehmen jetzt vorgehen?

Unternehmen sollten aktuelle Ressourcen nutzen, um ihre Energiemanagement-Systeme zu pflegen und anstehende Zertifizierungen so weit wie möglich voranzutreiben. Denn in der zweiten Jahreshälfte können Kapazitätsengpässe drohen: Der Pool möglicher Zertifizierer ist begrenzt und deren Ressourcen sind nicht unerschöpflich.

Es empfiehlt sich daher, einen großen Anteil der ISO-Zertifizierung planmäßig durchzuführen. Dies ist auch aus der Ferne möglich: zum Beispiel durch Webmeetings, Telefonkonferenzen und Fragebögen. Auch Dokumentationen und Listen können erstellt werden, für die im Produktionsalltag manchmal die Zeit fehlt. Zudem ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt, um Messgeräte für das Energiemanagementsystem zu installieren. Dies ist auch in Betrieben möglich, in denen die Produktion aktuell geschlossen ist.

Ihr Vorteil: Sie müssen später nicht den laufenden Betrieb unterbrechen, damit die Messinstrumente angebracht werden können.

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Fazit

Der 20. August 2021 gilt auch weiterhin als Stichtag: Bis dahin müssen alle Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagement-System den Umstieg auf die neue Norm ISO 50001:2018 geschafft haben. Zertifikate nach der alten Norm verlieren dann ihre Gültigkeit. Es zahlt sich daher für Unternehmen aus, den Zertifizierungsprozess auch jetzt voranzutreiben. Dazu können auch alternative Wege genutzt werden, etwa Webmeetings oder Telefonkonferenzen. Zudem können Firmen jetzt Energiemanagementsysteme pflegen, Listen und Dokumentationen anfertigen und Messgeräte installieren. Unternehmen sollten daher zeitnah Kontakt mit ihrem Zertifizierer aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Die externen Energieexperten sind auch Vermittler zum BAFA und haben anstehende Fristen und Verlängerungsmöglichkeiten im Blick.

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Stefan Nitzsche

Autor: Stefan Nitzsche

In seinen 8 Jahren bei der ALBA Group hat er unter anderem Energieaudits durchgeführt, die ISO 50001 in Unternehmen eingeführt und das Managementsystem für 200 Standorte als Energiemanagementbeauftragter betreut sowie externe Unternehmen in diesem Bereich beraten. Seit 2018 ist er bei der BFE als Energiemanager und ISO-Spezialist, seit 1,5 Jahren in der Funktion des Teamleiters im Bereich Energiemanagement. Er ist außerdem als Auditor und Referent für eine externe Zertifizierungsgesellschaft tätig.

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