Smart Meter Umstieg: Richtige Zeit zum Messstellenbetreiberwechsel?

07.02.20 10:33 von Cemrehan Engin

Messstellenbetreiber wechselnAnalog war gestern – die Zukunft ist digital: Ab sofort läuft in Deutschland die Frist für den Austausch der analogen Ferraris-Stromzähler gegen moderne Smart Meter. Am 31. Januar hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Startschuss für den Pflichteinbau intelligenter Stromzähler gegeben. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber haben jetzt acht Jahre Zeit. Dann müssen sie bei allen Verbrauchern mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh und bei Einspeisern ab 7kW Leistung Smart Meter installiert haben. Die neue Zählerwelt bietet Unternehmen viele Vorteile – vor allem mit dem richtigen Messstellenbetreiber. Lesen Sie mehr über Ihre Wahlfreiheit und einen möglichen Wechsel.

Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?

Das ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Diesen finden Sie auf Ihrer Energierechnung und auf Ihrem Strom- oder Gaszähler.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber kümmert sich automatisch um den Betrieb sowie den Ein- und Ausbau von Stromzählern, wenn Sie kein anderes Unternehmen mit dem Messstellenbetrieb beauftragt haben. Auch die Pflicht für den Einbau der neuen Smart Meter liegt bei ihm. Steht ein solcher Austausch in Ihrem Unternehmen an, muss er Ihnen dies rechtzeitig mitteilen. Er kann diese Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme jedoch auch an ein anderes Unternehmen übertragen (§41 MsbG).

Können Unternehmen den Messstellenbetreiber frei wählen?

  • Sind Sie der Anschlussnutzer? Dann können Sie den Messstellenbetreiber jederzeit selbst aussuchen (§ 5 des Messstellenbetriebsgesetz).
  • Sind Ihre Geschäftsräume gemietet? Dann gilt die Wahlfreiheit für Sie nur noch bis Ende 2020. Ab 2021 schränkt das Messstellenbetriebsgesetz die freie Wahl für Mieter ein. Ab dann kann der Anschlussnehmer (Vermieter/Eigentümer) über die Wahl des Messstellenbetreibers entscheiden.

Wenn Sie zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wechseln möchten, darf der bisherige Messstellenbetreiber dies nicht blockieren. Er muss dem neuen Anbieter die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen. Der Wechsel selbst ist kostenfrei. Wichtig zu wissen: Die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten dann nicht mehr.

Wie wechsle ich den Messstellenbetreiber?

Wenn Sie einen neuen Messstellenbetreiber gefunden haben, senden Sie ein Kündigungsschreiben mit den folgenden Angaben an Ihren Netzbetreiber (§14 MSbG):

  • Firmennamen, Anschrift; bei Unternehmen mit Handelsregistereintrag auch Registernummer und -gericht
  • Zählernummer oder Zählpunkt mit Adresse und Nummer
  • Gewünschter Zeitpunkt für den Wechsel
  • Namen und Anschrift des neuen Messstellenbetreibers

In der Regel übernimmt aber auch der neue Messstellenbetreiber die Wechselformalitäten für Sie. Sobald die neuen Zähler installiert sind, läuft der neue Messstellenvertrag.

Lohnt es sich, den Messstellenbetreiber zu wechseln?

Bei den bisher vorwiegend installierten analogen Zählern unterscheiden sich die Kosten und der Nutzen bundesweit relativ wenig. Mit den neuen digitalen Zählern kann sich dies ändern. Daher lohnt es sich zu prüfen, welche Vorteile Ihnen die Angebote verschiedener Betreiber bieten - beispielsweise mit Blick auf mögliche Verbrauchssenkungen und Einsparungen. Auch Unternehmen, die nicht von einer verpflichtenden Umstellung betroffen sind, können jetzt auf Smart Meter umrüsten. Dazu zählen auch RLM-Zähler mit über 100.000 kWh Jahresverbrauch.

Erfahren Sie mehr über Smart Metering von MVV.

Fazit

Für Unternehmen und Gewerbetreibende kann es sich durchaus lohnen, frühzeitig auf die neuen Smart Meter umzusteigen. Entscheidend ist vor allem, welche Funktionen das neue Messsystem aufweist. Bietet es beispielsweise eine sinnvolle Visualisierungsmöglichkeit? Werden die erfassten Daten so dargestellt, dass Sie den Stromverbrauch in Ihrem Unternehmen besser verstehen und dadurch Kosten senken können? Hier lohnt es sich, einen Blick über den Tellerrand zu werfen und Leistungen zu vergleichen.

Lesen Sie auch unseren Artikel über die digitale Messlösung von Qivalo am Beispiel der mg: mannheimer gründungszentren gmbh.

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Cemrehan Engin

Autor: Cemrehan Engin

Cemrehan Engin hat Energiewirtschaft studiert und ist seit November 2017 als Produktmanager im Business Development bei der MVV Enamic GmbH tätig. Dabei widmet er sich innovativen Energielösungen für Geschäftskunden. Seine Expertise liegt vor allem in den Bereichen Dekarbonisierung und 'All Electric Society', mit besonderem Fokus auf Photovoltaik, Speichertechnologien und Energiemanagement.

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