ESG Anforderungen an Immobilien: Investitionen für den Klimaschutz

22.10.21 11:01 von Franziska Löhr

ESG_ImmobilienwirtschaftWie nachhaltig ist Ihre Immobilie? Die ESG-Kriterien (engl. Abkürzung für Umwelt, Soziales und verantwortungsbewusste Führung) werden mehr und mehr Standard und spielen bei Investitionsentscheidungen eine immer größere Rolle. So müssen Projektenwickler & Asset Owner das Thema Nachhaltigkeit längst in ihre Entscheidungen mit einbeziehen. Lesen Sie hier, was die ESG Kriterien im Zusammenhang mit dem Green Deal und der EU-Taxonomie für die Immobilienbranche bedeuten.

Der Green Deal, die EU-Taxonomie und ESG-Anforderungen: Auch nichtfinanzielle Informationen sind Werttreiber bei Immobilien

Der Europäische Green Deal ist ein 2019 vorgestelltes zentrales Projekt, das die bisherigen Klimaschutzziele verschärft und Maßnahmen in Bezug auf Energieversorgung, Finanzierung, Handel, Industrie, Verkehr und mehr angeht.

Eine dieser Maßnahmen ist die EU-Taxonomie, die damit verbundene Offenlegungsverpflichtung für Finanzinstitute und institutionelle Anleger sowie konkrete Vorgaben und Bewertungskriterien für die Immobilienbranche.

Hauptziel ist hier die Etablierung eines EU-weiten, einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (Standards & Labels) und schließt den Neubau von Immobilien, Renovierungsmaßnahmen & Immobilienkauf mit ein.

Klimaschutz wird daher mehr und mehr ein Pflicht-Kriterium im Reporting und bei der Finanzierung. Banken und andere Stakeholder orientieren sich an nichtfinanziellen Informationen und fragen:

  • Wie hoch ist Ihr Anteil am Klimaschutz in Ihrem Immobilienunternehmen?
  • Tragen die von Ihnen getätigten Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen bei? In welcher Art?
  • Wie hoch ist der Anteil Ihrer Klimaschutzmaßnahmen am gesamten Immobilienportfolio?

Die Maßnahmen der EU-Taxonomie ergeben sich aus den ESG-Anforderungen (englisch: Environmental, Social and Governance).

Was bedeutet ESG im Kontext von Immobilien?

Die ESG-Anforderungen sind Standardkriterien für nachhaltige Anlagen und Entscheidungen von Immobilienbesitzern, Kommunen und Unternehmen. Sie bieten eine langfristige Perspektive, um Risiken zu mindern und Wettbewerbsvorteile zu sichern:

E wie Environment   

Dies betrifft Themen zur Energieeffizienz und zum Klima- bzw. Umweltschutz. Es geht hier zum Beispiel um

  • Klimaneutrale Immobilien & Dekarbonisierung
  • Grünflächenanteile
  • Grüne Mietverträge
  • Nutzung erneuerbarer Energien & Ressourcenschonung
  • Wärmeeffizienz
  • Wasser- & Abfallmanagement
  • Kreislaufwirtschaft

Mehr erfahren:

Klimaneutrale Immobilien: So senken Sie den CO2-Ausstoß und steigern die Nachhaltigkeit

S wie Social               

Dieses Kürzel hängt mit Aspekten zur Arbeitssicherheit, gesellschaftlichem Engagement und Gesundheitsschutz zusammen. Zudem muss man das Thema aus zwei Dimensionen betrachten. Die erste Dimension richtet sich nach innen (in das Unternehmen) und betrifft unter anderem Aspekte wie:

  • Work-Life-Balance
  • Diversität
  • Inklusion

Die zweite Dimension richtet sich nach außen an die Gemeinschaft und hat demnach einen großen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft. Hierbei geht es vermehrt um die Frage nach dem Mehrwert eines Gebäudes für die Allgemeinheit oder der Qualitätssteigerung für die Nachbarschaft. Darunter fallen dann Aspekte wie:

  • Sozialer Wohnungsbau
  • Seniorenwohnen & studentisches Wohnen
  • Kommunale Entwicklung
  • Barrierefreiheit, Benutzerfreundlichkeit
  • Sicherheit im Gebäude
  • Frei zugängliche Mobilitätsangebote

G wie Governance    

Governance steht für eine nachhaltige Unternehmensführung. Es betrifft Kontroll- und Steuerungsprozesse, Reputationsmanagement sowie Unternehmenswerte und Anlegerschutz. Beispiele sind

  • Ausschlusskriterien wie z.B. Prostitution oder Kinderarbeit
  • Governance-Richtlinien
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Verzielung gemäß Nachhaltigkeitskriterien
  • Werte-Management
  • Compliance & Transparenz

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Was sind die ESG Anforderungen an die Immobilienwirtschaft?

Um der EU-Taxonomie samt den ESG-Anforderungen zu entsprechen, sind Maßnahmen an Neubauten genauso relevant wie die ganzheitliche Sanierung des Gebäudebestands. Dazu gehören klimaschützende Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Errichtung von Photovoltaikanlagen oder von Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie die Verbesserung der Außendämmung.

Als Maßstab für eine nachhaltige Immobilie muss diese beim Primärenergiebedarf zu den besten 15 Prozent des jeweiligen lokalen Marktes gehören. Da notwendige Vergleichsdaten aber noch nicht abrufbar sind, gilt folgendes:

Objekte gelten als nachhaltig, wenn

  • sie über ein Energy Performance Certificate (EPC Rating) von A verfügen.
  • sie ein EPC Rating von A innerhalb von drei Jahren durch Sanierung erhalten.
  • ihr Primärenergiebedarf innerhalb von drei Jahren um mindestens 30 Prozent gesenkt wird.

Bis zum Jahr 2030 sollen nach und nach gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. Ziel ist es, dass Null-Energie-Gebäude ohne Treibhausgasausstoß bis 2050 das Maß aller Dinge sind.

Klar ist, alle Maßnahmen müssen im Einklang stehen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.

Mehr erfahren:

Mehr Raum für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im GEG

S & G werden unterschätzt

Der Fokus der Nachhaltigkeitsstrategien liegt zurzeit noch auf dem greif- und messbaren Bereich „Environment“. Während der Gesetzgeber hier schon klare Vorgaben macht, wartet die Branche auf die Konkretisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung. Die EU-Taxonomie hat diesbezüglich noch keine Definition vorgenommen, was an vielen Stellen für Unsicherheit sorgt und die Vergleichbarkeit von Projekten erschwert.

Unternehmen wollen zunehmend ihre gesellschaftliche Verantwortung und ebenso die Verantwortung als Arbeitgeber wahrnehmen. Darüber hinaus fordern Kapitalgeber & Investoren im Zuge einer ESG Due Dilligence vermehrt Nachweise über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien, die sämtliche Dimensionen umfassen, um maximale Ratings zu erzielen und ESG-Risiken auf ein Minimum zu reduzieren.

Fazit

Die Europäische Kommission macht klimaschützende Maßnahmen mit ESG-Standards auch in der Immobilienwelt transparenter und bietet Investoren die Gelegenheit, ihre Investitionen nachhaltig auszurichten. Dies ist ein Gewinn für den klimabewussten Gebäudeeigentümer, die Gesellschaft und die Umwelt: Denn gerade weil die Immobilienbranche mit zu den Hauptverursachern von CO2-Emissionen zählt, gibt es hier ein enormes Effizienz- und Verbesserungspotenzial.

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Themen: Steuern und Abgaben

Franziska Löhr

Autor: Franziska Löhr

Franziska Löhr ist bereits während ihres dualen Studiums mit der Fachrichtung Immobilienwirtschaft bei MVV in den engen Dialog mit den Kunden gegangen, um die Immobilienbranche mit einer nachhaltigen Energiewirtschaft zu verbinden. Der Schwerpunkt für die ESG-Enthusiastin liegt dabei in der Umsetzung von zukunftsfähigen klimaneutralen und effizienten Energielösungen für Neubau und Bestand.

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