Förderung der E-Mobilität: Hohe Prämien für E-Autos und Ladestationen

24.09.20 15:04 von Gerhard Kiesbauer

Förderung E-MobilityBis zu 9.000 Euro Zuschuss für Elektroautos und 6.750 Euro für Plug-in-Hybride – Deutschland fördert den Umstieg auf Elektroautos und Plug-In-Hybride mit satten Prämien. Fahrer von E-Dienstwagen profitieren zudem von Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer. Lesen Sie hier kurz und knapp, welche Förderung es 2020 für Elektromobilität gibt, was beim Antrag zu beachten ist und wie sich Unternehmen hohe Zuschüsse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sichern können.

Wie wird Elektromobilität 2020 gefördert?

  • Umweltbonus: Die Prämie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die wichtigste Förderung in Deutschland. Unternehmen erhalten sie beim Kauf oder Leasing eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektroautos. Plug-In-Hybride werden ebenfalls gefördert. Geld gibt es aber nur für E-Autos, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen. Die Zuschüsse für Elektrofahrzeuge im Überblick:
  • Nettolistenpreis unter 40.000 Euro (Basismodell)
Fahrzeugtyp Bundesanteil

Herstelleranteil

(netto)

Kaufprämie

(insgesamt)

Elektroauto 6.000 Euro 3.000 Euro 9.000 Euro
Plug-In-Hybrid 4.500 Euro 2.250 Euro 6.750 Euro

  • Nettolistenpreis über 40.000 Euro (Basismodell)
Fahrzeugtyp Bundesanteil

Herstelleranteil

(netto)

Kaufprämie

(insgesamt)

Elektroauto 5.000 Euro 2.500 Euro 7.500 Euro
Plug-In-Hybrid 3.750 Euro 1.875 Euro 5.625 Euro

Quelle: BAFA, Stand September 2020


Für „junge Gebrauchte“ gilt dabei: Erstzulassung ab dem 5.11.2019, die Zweitzulassung muss nach dem 3.6.2020 erfolgen. Zudem dürfen gebrauchte E-Autos oder Plug-In-Hybride nicht mehr als 15.000 km auf dem Tacho haben. Wurde das Fahrzeug bereits bei einem vorangegangenen Kauf über den Umweltbonus gefördert, kann die Prämie nicht erneut beantragt werden.
  • KfW-Umweltprogramm: Günstige Kredite für die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb (Personenkraftwagen, Zweiräder, Nutzfahrzeuge inklusive Bussen) gibt es zudem von der Kreditbank für Wiederaufbau (KFW). Zuschüsse gibt es auch für die Errichtung von Ladestationen.
  • Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen: Die private Nutzung eines elektrischen Firmenwagens müssen Fahrer monatlich nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuern. Das sind 25 Prozent des Bruttolistenpreises. Diese Regelung gilt bereits seit Anfang des Jahres. Außerdem gibt es seit dem 1.7 eine neue Kaufpreisgrenze für elektrische Dienstwagen: Sie liegt jetzt bei 60.000 Euro, zuvor waren es 40.000 Euro.
  • Bundesförderprogramm Ausbau von Ladestationen: Die Bundesregierung fördert den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit weiteren Mitteln: Bis Ende 2020 sollen 300 Millionen Euro in den Ausbau von Schnell- und Normalladepunkten fließen. Das Ziel: Mindestens 15.000 öffentlich zugängliche Ladestationen bis Ende des Jahres, eine Million Ladestationen bis Ende 2030.
    Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für die Ladestation-, den Netzanschluss sowie für Modernisierungsmaßnahmen an bestehender Ladeinfrastruktur. Private Investoren, Städte und Gemeinden können Förderanträge stellen.
    Gut zu wissen: Die Förderprogramme für Elektromobilität unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bis zum 30.11.2020 sind beispielsweise in NRW bis zu 60 Prozent der Investitionskosten je Ladepunkt förderfähig. 

Wie sichern sich Unternehmen den Umweltbonus?

Das Fahrzeug muss vor der Antragsstellung bereits auf Ihr Unternehmen zugelassen sein. Erst dann können Sie den Antrag für den Umweltbonus stellen – direkt auf einer eigenen Online-Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsberechtigt sind Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine und Privatpersonen.

Wer einen Antrag stellen möchte, muss der BAFA verschiedene Unterlagen über den Kauf bzw. das Leasing hochladen und bestätigen, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

Wie kommen Sie an die Bundesförderung für Ladestationen?

Interessierte Unternehmen können hier prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die staatliche Förderung der Elektromobilität erfüllen. Entscheidend ist dabei in erster Linie, dass der Betrieb über einen Parkplatz verfügt, der mindestens 12 Stunden am Tag öffentlich zugänglich ist.

Fazit

Bei vielen Unternehmen ist das Thema Nachhaltigkeit fester Bestandteil der Firmenphilosophie. Mit E-Dienstwagen und eigenen Ladestationen lösen Unternehmen ihr Versprechen für jeden sichtbar ein. Zudem lohnt sich der Einstieg in die Elektromobilität jetzt doppelt: Durch den satten Umweltbonus und die hohen Zuschüsse für den Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur. 

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Themen: E-Mobility

Gerhard Kiesbauer

Autor: Gerhard Kiesbauer

Gerhard Kiesbauer ist seit 2018 Leiter des Teams Charge & Motion bei MVV. Gemeinsam mit seinem Team konzipiert, installiert und betreibt er ganzheitliche Ladeinfrastrukturlösungen für Geschäftskunden. Als überzeugter Elektromobilist bringt er dabei eigene Erfahrungen ein und berät unsere Kunden vom Netzanschluss bis zur Eigenerzeugung und Speicherung von Ökostrom.

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