Konsequenzen der CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz

25.02.21 07:48 von Thomas Parth

CO2-BepreisungDas bereits im Dezember 2019 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz zur CO2-Bepreisung lässt die Energiekosten in Unternehmen in die Höhe schnellen. Viele fragen sich, was sie tun können, um Kosten zu sparen. Nun, ein marktbasiertes Instrument wie der Emissionshandel zielt darauf ab, dass Umweltbelastungen direkt von den Verursachern finanziell ausgeglichen werden. Unternehmen und Verbraucher sollen also selbst entscheiden, ob es für sie günstiger ist, Belastungen zu reduzieren oder für diese zu bezahlen. Langfristig sind ein Energieträgerwechsel oder passende Effizienzmaßnahmen die Lösung.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS): Die Lösung für klimafreundliches Wirtschaften?

In den Sektoren Verkehr und Wärme fehlte bislang ein wirksames Preissignal zur Reduzierung des Ausstoßes von CO2. Ein Signal, das Anreize für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe setzt, und gleichzeitig den Umstieg auf klimaschonende Technologien sowie die Nutzung erneuerbarer Energieträger forciert.

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel).

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) schafft die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser CO2-Emissionen – soweit diese nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. 

Die CO2-Bepreisung hat, wie von der Bundesregierung vorgesehen, am 1. Januar 2021 begonnen. Erreichen möchte man mit dem BEHG

  • die nationalen Klimaschutzziele, inklusive des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050,
  • die Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung,
  • einen Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz,
  • die Senkung der EEG-Umlage aus den Einnahmen des nEHS.

Wer ist von der CO2-Bepreisung betroffen?

Teilnehmer am nEHS sind nach dem BEHG die Inverkehrbringer der Brenn- und Kraftstoffe. Also die Unternehmen, die nach dem Energiesteuergesetz Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen CO2-Zertifikate beschaffen.

Unternehmen, die Brennstoffe an Letztverbraucher liefern, werden daher in den Anwendungsbereich des neuen nEHS fallen. 

Diese Brennstoffe sind betroffen:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Erdgas
  • Kohle
  • Benzin und Diesel

Welche Kosten kommen durch das BEHG auf die Unternehmen zu?

CO2-Bepreisung von 2021: 25€/t bis 2025: 55 €/t:

Inverkehrbringer, also Unternehmen, die Kohle, Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Benzin oder Diesel an Endverbraucher verkaufen, legen die Kosten des CO2-Preises auf die Endverbraucher um.

In der Festpreisphase ist der Preis 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 gestartet und steigt bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro. Daran schließt sich die Handelsphase an, in der für das Jahr 2026 eine Unter- und Obergrenze gilt. Der Preis kann sich hier zwischen 55 und 65 Euro bewegen.

Die Überführung in die Handelsphase – ohne preisliche Reglementierungen – ist für 2027 geplant. Bis dahin ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber, gemäß dem CAP-AND-TRADE-Prinzip, die Ausgabe von Zertifikaten quantitativ begrenzen wird.

Welche Optionen haben Unternehmen, um Kosten zu sparen?

Mit dem zunächst festgelegten Preispfad haben Sie Planungssicherheit und können entsprechend auf Preisentwicklungen reagieren.

Auch besteht ein echter Anreiz, auf erneuerbare Energien, die Stärkung der Energieeffizienz Ihres Unternehmens sowie die Entwicklung innovativer klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu setzen.

Versuchen Sie, Ihre Unternehmensziele mit möglichst wenig Energie zu erreichen, und den verbleibenden benötigten Energiebedarf weitestgehend mit erneuerbaren Energien zu decken. So profitiert nicht nur das Klima, sondern auch Ihr Unternehmen.

Um der Kostensteigerung durch das BEHG entgegenzuwirken sollten sowohl Effizienzmaßnahmen als auch ein Energieträgerwechsel geprüft und passend umgesetzt werden.


Bei Effizienzmaßnahmen handelt es sich beispielsweise um:

  • Einsatz Wärmerückgewinnung
  • Optimierung Wärmedämmung
  • Einsatz intelligenter Regelungstechnik
Beim Energieträgerwechsel profitieren Unternehmen von:
  • Einsatz von Energieträgern mit niedrigeren Emissionsfaktoren (z.B. Umstellung Heizöl auf Erdgas)
  • Nutzung regenerativer Energieträger (z.B. Solarthermie)
  • Nutzung von Ökostrom

 

Mit diesen Maßnahmen setzen Sie auf

  • den Verbrauch CO2 neutraler Brennstoffe, denn dies ist nicht mehr nur aus ökologischer Sicht eine Notwendigkeit, sondern zunehmend auch von ökonomischer Bedeutung
  • die Optimierung Ihrer Anlagen, denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird. Entdecken Sie zahlreiche Energieeffizienzmaßnahmen in unserem kostenfreien E-Book Energieeffizienz

 

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BEHG & Effizienzmaßnahmen

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Was tun, wenn die Investitionskosten zu hoch sind?

Die richtigen Förderungen wahrnehmen

Die Umsetzung dieser mit teilweise hohen Investitionen verbundenen Maßnahmen wird über aktualisierte bundesweite Förderprogramme unterstützt. So hilft z.B. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder die Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft.

Diese Förderprogramme können entweder als Zuschussförderung (über BAFA) oder als Kreditförderung (über KfW) in Anspruch genommen werden. 

Auch werden Beratungsleistungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und zur Dekarbonisierung über Förderprogramme, wie Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) und Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt.

 

Contracting – eine gute und günstige Lösung für Unternehmen

Eine weitere Option der Umsetzung ist die Nutzung von Contractinglösungen. Dabei finanziert ein Contractingunternehmen die Maßnahmen, setzt sie um und betreibt häufig auch die Anlagen langfristig.

Contractoren selbst können ebenfalls einige der Förderprogramme in Anspruch nehmen.

Die BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH, ein Unternehmen der MVV Energie AG, bietet zur Unterstützung ein individuell auf den Kunden zugeschnittenes Beratungspaket (RaEM – Rent an Energy Manager) mit maßgeblich folgende Leistungen:

  • Aufzeigen von Maßnahmen

  • Begleitung bei der Umsetzung

  • Beratung passender Fördermittel

Mit einem Rent an Energy Manager hilft ein erfahrener Fachingenieur, lohnende Effizienzen in Ihrem Unternehmen zu entdecken und so erheblich Energiekosten einzusparen:

 

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Fazit

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde im Januar 2021 ein nationaler Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen eingeführt. Somit wurde der europäische Emissionshandel sinnvoll um einen nationalen CO2-Preis ergänzt: Etwa ein Drittel aller Treibhausgase in Deutschland stammen aus den Sektoren Wärme und Verkehr. Durch den nationalen Handel wird klimaschädliches Autofahren und Heizen teurer. Das setzt Anreize für Unternehmen und Verbraucher, um auf klimaschonende Technologien umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Mehr lesen: Die neue Flexibilität – Rent an Energy Manager

 

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Thomas Parth

Autor: Thomas Parth

Thomas Parth ist seit 1989 in verschiedenen Positionen für BFE Institut für Energie und Umwelt (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren mit der Erstellung und der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Seit der Einführung der Auditpflicht ist er bei BFE federführend für die Koordination der Energieaudits verantwortlich und hat selbst bei vielen Unternehmen als beim BAFA registrierter Energieauditor den Auditprozess durchgeführt.

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