Volle EEG-Umlage für tausende KWK-Anlagen

25.01.18 10:01 von David Wagenblass

EintauchenFür rund 10.000 Betriebe in Deutschland steigt die Stromrechnung ab Januar 2018 empfindlich an. Der Grund ist eine Entscheidung der EU-Kommission zu neueren Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Für diese beträgt die EEG-Umlage jetzt 100 statt bisher 40 Prozent. Das Wichtigste dazu lesen Sie hier kompakt zusammengefasst.

Wer muss mehr bezahlen?

Betroffen sind viele mittelständische Betriebe sowie Schulen, Schwimmbäder und Krankenhäuser, die ihre Eigenversorgung in den letzten Jahren auf Kraft-Wärme-Kopplung umgestellt haben. Für eigengenutzten Strom aus KWK-Anlagen, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden, müssen sie die volle EEG-Umlage bezahlen. Aktuell sind das 6,792 Cent je Kilowattstunde, also rund vier Cent mehr als bis Ende 2017. Die Regelungen des § 61b Nr. 2 des EEG 2017 sind damit ausgesetzt.

Neu kalkulieren müssen auch Unternehmen, die derzeit noch in der Evaluierungs- und Planungsphase für ein BHKW sind. Denn die Wirtschaftlichkeitsrechnung dafür basiert auf dem früheren 40prozentigen EEG-Satz. Erhöht sich dieser dauerhaft auf 100 Prozent, verlängert sich die Amortisationszeit.

Wenn betrifft die Neuregelung nicht?

Nicht betroffen sind ältere Anlagen, die unter die „Bestandsanlagenregelung“ des EEG fallen. Umfangreiche Sonderregelungen im EEG gelten für die Modernisierung, Erweiterung und Ersetzung sowie die Übertragung von bestehenden KWK-Anlagen.

Was ist der Hintergrund?

Die EU-Kommission muss Beihilfen zu Umlagen und Ablagen regelmäßig neu genehmigen. Ihre Zustimmung zur reduzierten EEG-Abgabe für KWK-Anlagen lief am 31.12.2017 aus. Diese hat die Kommission nicht verlängert, da sie eine „Überförderung“ des zur Eigenversorgung erzeugten Stroms aus KWK-Anlagen sieht.

Wie geht es weiter?

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verhandelt derzeit intensiv mit der EU-Kommission. Die Ziele des BMWi sind:

Für KWK-Anlagen ab 1 MW und einer noch zu bestimmenden Obergrenze soll die EEG-Umlage wieder auf 40 Prozent begrenzt werden. Voraussetzung: Die Nutzer sind Unternehmen aus stromkosten- oder handelsintensiven Branchen (Anhang 4 des EEG 2017).

Für die übrigen KWK-Anlagen in dieser Größenordnung soll bis zu einer bestimmten, noch nicht benannten Volllaststundenzahl 40 Prozent der EEG-Umlage anfallen. Erst für darüber hinausgehende Volllaststunden soll die volle EEG-Umlage bezahlt werden.

Für KWK-Anlagen, die kleiner sind als 1 MW oder größer als die noch zu bestimmende Obergrenze, soll die bisherige Regelung beibehalten werden: also nur 40 Prozent der EEG-Umlage.

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Fazit

Tausende Betriebe, die gerade ihre Eigenstromversorgung auf die hocheffiziente KWK-Technologie umgestellt haben, trifft die Entscheidung der EU-Kommission hart. Ob das BMWi wieder eine reduzierte EEG-Umlage für KWK-Anlagen aushandeln kann und ob diese rückwirkend gilt, ist derzeit nicht abzuschätzen.

Die Empfehlung für die betroffenen Firmen ist daher, die Zahlung der vollen EEG-Umlage zunächst nur „unter Vorbehalt“ zu leisten.

Themen: Steuern und Abgaben

David Wagenblass

Autor: David Wagenblass

David Wagenblass ist seit 2007 in verschiedenen Positionen für MVV tätig. Über 10 Jahre verantwortete er das Kooperationsmanagement im Geschäftskundenvertrieb. Aktuell ist er für die Entwicklung und Vermarktung von Ladeinfrastrukturlösungen für Unternehmen und Wohnimmobilien zuständig.

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