Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021). Mit ihm verschärft die Bundesregierung die Maßnahmen zur Erhöhung des Ökostrom-Anteils, um die Klimaziele zu erreichen. EE-Anlagen - also Biomasse-, Solar- und Windenergieanlagen - werden so mehr Schub bekommen, gleichzeitig soll die Digitalisierung der Energiewende weiter vorangetrieben werden. Gut, dass der Markt auch die passenden Lösungen für Hausverwalter, Energiemanager und Immobilienbesitzer bietet.
Was sagt das EEG 2021?
Das Erneuerbare Energien Gesetz – EEG 2021 zielt darauf ab, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen. Bis zum Jahr 2050 soll der gesamte Strom, der in Deutschland erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral sein.
Damit dies gelingt, fordert das Gesetz, dass der erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien netzverträglich, kosteneffizient und stetig erfolgen soll. Deshalb verschärft das EEG 2021 unter anderem, in welchem Umfang einzelne Technologien und energetische Maßnahmen zu diesem Ziel beitragen sollen.
Lesen Sie im nächsten Abschnitt zusammengefasst die entscheidendsten Neuerungen des EEG 2021 für die Wohnungswirtschaft.
3 wichtige Stellschrauben: Messsysteme, Mieterstrom und CO2-Preis
Smart Meter ist jetzt Pflicht
Nach § 9 Absatz 1 EEG 2021 müssen Anlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt bestimmte technische Einrichtungen aufweisen:
- Technik zum Abruf der Ist-Einspeisung
- Technik zur stufenweisen oder stufenlosen ferngesteuerten Regelung
Dies gilt verpflichtend für EE- und KWK-Anlagenbetreiber und zielt auf die Installation und Nutzung intelligenter Messsysteme ab.
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Grüner Mieterstrom ist nun attraktiver und umfassender
Um die Produktion und Nutzung von Solarstrom durch Mieter zu erhöhen, wurde der sogenannte Quartiersansatz (§ 21 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 EEG 2021) eingeführt. Der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstrom-Zuschlags besteht dann, wenn der Letztverbraucher des sogenannten Mieterstroms in demselben Quartier ansässig ist und nicht mehr nur im betroffenen Haus. Weitere Neuerungen in diesem Zusammenhang sind:
- Solaranlagen, die nicht an demselben Anschlusspunkt betrieben werden, werden auch nicht als Mieter-Stromanlagen zusammengefasst
- Lieferkettenmodell: Die Abwicklung des Mieterstrommodells ist nicht nur durch den Anlagenbetreiber, sondern nun auch durch einen Dritten möglich
- Einführung eines eigenen Mieterstrom-Zuschlags, der deutlich über der zuletzt im EEG 2017 gezahlten Vergütungssätze liegt
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Heizen mit fossilen Brennstoffen wird immer teurer
Durch den neuen nationalen CO2-Preis wird klimaschädliches Heizen von Gebäuden von Jahr zu Jahr teurer. Das setzt Anreize für Unternehmen und Immobilienbesitzer, um auf klimaschonende Technologien umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
Um Kosten zu sparen gibt es viele Möglichkeiten: Sie können sowohl Effizienzmaßnahmen (wie z.B. Wärmerückgewinnung oder intelligente Regelungstechnik) als auch einen Energieträgerwechsel (z.B. Umstellung von Heizöl auf Erdgas oder die Nutzung von Photovoltaik) in Betracht ziehen.
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Fazit
Das EEG 2021 erreicht, dass erneuerbarer Mieterstrom attraktiver und gleichzeitig Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer wird. Außerdem sind intelligente Messsysteme nun unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht. Denn nur wenn der Grundstein für die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft gelegt ist, gelingt auch die Erreichung der Klimaziele.