Die jüngste Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) war erst ein Jahr in Kraft, als der Gesetzgeber eine weitere Novellierung des Gesetzes zum 01.01.2017 beschloss. Unternehmen mit hohem Stromverbrauch können die KWKG-Umlage ab 2017 nur noch reduzieren, wenn sie besondere Voraussetzungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen. Einige Stromkunden müssen sogar mit einer Nachzahlung für das Jahr 2016 rechnen. Dafür können diejenigen, die die KWKG-Umlage 2016 begrenzen konnten, eine Übergangsregelung für die Jahre 2017 und 2018 in Anspruch nehmen.